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  • Mietspiegel Nürnberg 2026: 10,33 Euro pro Quadratmeter

    Mietenspiegel 2026: Warum kleine Wohnungen in Nürnberg die Mieten treiben Der Mietenspiegel Nürnberg 2026 ist da — und er zeigt: Wohnen in der Stadt ist in zwei Jahren spürbar teurer geworden, aber nicht für alle gleich. Die durchschnittliche Netto-Kaltmiete liegt bei rund 10,33 Euro pro Quadratmeter, nach 9,65 Euro im Jahr 2024. Das ist ein Plus von etwa 5,4 Prozent. Der Anstieg verteilt sich jedoch höchst ungleich: Bei Wohnungen bis 30 Quadratmeter kletterte die Miete um rund acht Prozent, während große Wohnungen ab 90 Quadratmetern mit weniger als zwei Prozent Zuwachs nahezu stabil blieben. Es sind also ausgerechnet die kleinen Einheiten — Studierenden-Apartments, Single-Wohnungen, Einstiegsmieten — die den Markt nach oben ziehen. Warum trifft die Preissteigerung ausgerechnet kleine Wohnungen? Weil dort die Nachfrage am stärksten wächst. Nürnberg ist durch den Zusammenschluss mit der Universität Erlangen-Nürnberg und die neue Technische Universität eine Studierendenstadt — und Studierende suchen genau jene Ein- bis Anderthalb-Zimmer-Wohnungen, deren Preise in den vergangenen Monaten und Jahren am stärksten gestiegen sind. Paul formuliert das im Podcast als Generationenbefund: Zu Beginn seines Studiums hätte er sich solche Wohnungen „wahrscheinlich eher nicht leisten können". Was als bezahlbares Segment gedacht war, ist zum teuersten geworden. Hinzu kommt der Wachstumsdruck einer Stadt mit endlichen Flächen. Nach Angaben im Podcast zogen in den vergangenen sechs Jahren rund 40.000 Menschen nach Nürnberg — Zahlen, die im Gespräch nicht belegt wurden. Die Südstadt ist dicht bebaut, Gostenhof durchläuft seit Jahren einen Gentrifizierungsprozess, und die neuen Quartiere Lichtenreuth und Tiefes Feld müssen erst entstehen. Aufstockungen im Bestand scheitern häufig an der Statik älterer Gebäude. Pauls Fazit fällt entsprechend nüchtern aus: „Letztendlich müssen wir halt mehr und schneller bauen." Eigentumsquote statt Mietpreisbremse: der blinde Fleck der Debatte Die eigentliche Leerstelle der deutschen Wohnungsdebatte liegt für Romy woanders. Rund die Hälfte der Menschen in Deutschland lebt zur Miete — deutlich mehr als in fast allen Nachbarländern. „Irgendwas ist in Schieflage geraten am Wohnungsmarkt", sagt er. Seine Kritik zielt auf eine Konstellation, die sie für ökonomisch wie sozial unklug hält: „Wir leisten uns in Deutschland lieber so eine Handvoll riesiger Immobilienkonzerne, denen aber Hunderttausende Wohnungen gehören" — und reguliert dann jene privaten Kleinvermieter mit ein bis drei Wohnungen, die in der Regel die sozialeren Vermieter seien. Der Hebel, den Romy dahinter sieht, ist Vermögensbildung. Wer ein Leben lang mietet und 30 bis 50 Prozent des Einkommens für Wohnen aufwendet, hat am Ende wenig zu vererben. Die Vermögenskonzentration verstärkt sich damit selbst. Eigentum sei „kein Heilmittel" gegen Altersarmut, betont er — aber: „Man ist den Marktgegebenheiten nicht so schonungslos ausgeliefert." Ein politisches Ziel könnte lauten, die Eigentumsquote von heute etwa 45 Prozent binnen zehn Jahren auf 55 Prozent zu heben. Dass ausgerechnet Paul dieses Anliegen als „CSU-Thema" einordnet, quittiert Romy mit einem ungewöhnlich offenen Satz über die eigene Partei: „Meiner Partei fehlt einfach das Profil in solchen Fragen." Die SPD, sagt er, habe verlernt, wofür sie stehe — „für eine chancengerechte Aufstiegsgesellschaft". Enteignung, Leerstand, Sozialbindung: was die Stadt Nürnberg tun könnte Beim Reizwort Enteignung plädiert Romy für Entdramatisierung. Der Begriff sei „ein linker Kampfbegriff" geworden, dabei bedeute er keine Umverteilung nach Robin-Hood-Art: „Enteignen heißt ja nicht, ich nehme etwas weg." Die öffentliche Hand kaufe, die Eigentümer würden „in der Regel großzügig entschädigt", weil das Gemeinwohl über dem Einzelinteresse stehe. Sinnvoll sei das dort, wo Leerstand spekulativ provoziert werde oder Immobilien verwahrlosen. Die Objekte könnten anschließend an kommunale Träger gehen — in Nürnberg etwa an die WBG. Strukturell gravierender ist aus Romys Sicht die Sozialbindung: Sozialwohnungen sind je nach Förderung 15 bis 25 Jahre gebunden. Es fielen jedoch mehr Wohnungen aus dieser Bindung, als Bund und Länder neu bauten. Den Verkauf bayerischer Sozialwohnungen an ein großes Wohnungskonsortium unter Markus Söder nennt er im Podcast einen „Sündenfall" — eine Bewertung, die im Gespräch nicht mit Zahlen unterlegt wurde. Und dann ist da der Leerstand im Neubau. Kevin verweist auf fertiggestellte Bayernheim-Wohnungen an der Rauhäcker Straße im Nürnberger Westen, die seit Monaten leer stünden, weil die Ausschreibung fehle. Paul zieht die Linie weiter: „Es kann nicht sein, dass so viele Wohnungen frei sind oder dass Wohnungen für Airbnb genutzt werden, während Leute … nach einer Wohnung ein halbes Jahr suchen müssen." Neubau in Nürnberg: Schulen, Nahversorgung und Hitzeschutz fehlen Bauen allein genügt nicht. Im Nürnberger Westen fehlen Grundschulplätze — die Wandererschule ist nach Darstellung im Podcast fünf- bis sechszügig und schon heute zu klein; ohne neue Schule im Tiefen Feld verschärft sich das Problem mit jedem Quartier. Auch die Nahversorgung hinkt hinterher: Nach der Schließung des Real-Marktes soll dort laut Podcast erst 2027 Ersatz entstehen. Schwimmbäder im Westen: Fehlanzeige. Den letzten blinden Fleck benennt Romy mit einem Beispiel vom ehemaligen Radloff-Gelände an der Schnieglinger Straße Ecke Nordwestring. Ein moderner Neubau, „Verkaufspreis über 8.000 Euro den Quadratmeter. Keine Klimaanlage." In den Schlafzimmern, berichtet ein Bekannter, seien es 28 bis 29 Grad. Die KfW-Standards optimieren den CO₂-Fußabdruck im Betrieb — Klimaresilienz gegen Tropennächte kommt darin kaum vor. Seine Frage an die Grünen: Muss nicht beides Hand in Hand gehen? Über diese Schieflage und ihre politischen Ursachen diskutierten in der aktuellen Podcast-Folge von The Nuremberg Times der Sozialdemokrat Romy und der Grünen-Politiker Paul mit Host Kevin.

  • Kaufhof-Areal Nürnberg: Was aus dem Warenhaus jetzt wird

    Dieser Artikel wurde am 12. Juli 2026 aktualisiert. Er erschien ursprünglich am 3. Februar 2026 und wurde um den aktuellen Stand des Auswahlverfahrens sowie die neuen Zwischennutzungen ergänzt. Nach Jahren des Leerstands und vielfältigen Zwischennutzungen hat die Stadt Nürnberg einen entscheidenden Schritt eingeleitet, um die Zukunft des ehemaligen Kaufhof-Gebäudes in der Königstraße zu gestalten. In seiner Sitzung am 28. Januar 2026 hat der Stadtrat den Start eines mehrstufigen, strukturierten Auswahlverfahrens für eine dauerhafte Entwicklung des Areals beschlossen – ein Prozess, der die zentralen Altstadtflächen gemeinsam mit benachbarten Immobilien nachhaltig transformieren soll. Vom Leerstand zur Zwischennutzung des Kaufhof-Gebäudes Das Kaufhof-Gebäude, einst eine der zentralen Warenhausadressen in Nürnbergs Altstadt, schloss im Juni 2023 nach der erneuten Insolvenz des Warenhauskonzerns Galeria Kaufhof seine Pforten. Ein Jahr lang stand das markante Gebäude leer, bevor die Stadt Nürnberg es im Oktober 2024 übernahm – inklusive des angeschlossenen Parkhauses in der Breiten Gasse. Seit Herbst 2025 pulsiert das Gebäude wieder: Auf Initiative der Stadt sind im Erdgeschoss und den Außenflächen verschiedene Zwischennutzungen entstanden. Dazu zählen ein Outlet-Store der Modegruppe Wöhrl, ein IKEA Pop-up-Store, der „WAS IST WAS“-Store des Tessloff-Verlags sowie Pop-ups weiterer Händler. Auch gastronomische Angebote – wie Beets & Roots, Sando und Sloe – sowie die UTN Science Lounge der Technischen Universität Nürnberg beleben den Standort. Diese dynamische Belegung zeigt: Selbst nach jahrelangem Leerstand kann ein urbaner Standort wieder zur Attraktion werden – wenn er gezielt geöffnet und mit vielfältigen Angeboten bespielt wird. Die Erdgeschosse sind inzwischen vollständig genutzt, ein sichtbares Zeichen für die Attraktivität und das Potenzial der Innenstadtlage. Neuer Planungsprozess: Strukturierter Auswahlprozess gestartet Mit Blick auf eine langfristige Perspektive hat der Stadtrat Ende Januar 2026 beschlossen, ein strukturiertes Auswahlverfahren für nachhaltige Nutzungskonzepte zu starten. Anders als in früheren Phasen, in denen einzelne Nutzungsideen isoliert geprüft wurden, soll nun ein mehrstufiger Vergleich unterschiedlicher Konzepte stattfinden – von Investoren- und Nutzungsvorschlägen bis zur Bewertung ökonomischer, städtebaulicher und denkmalpflegerischer Kriterien. In das Verfahren werden nicht nur das ehemalige Kaufhof-Gebäude einbezogen, sondern auch die benachbarten Umweltfaktoren wie City-Point, Zeughaus und Mauthalle, um Synergien im Quartier besser auszuschöpfen. Das Stadtportal betont, dass es dabei ausdrücklich nicht um eine vorschnelle Festlegung auf ein einzelnes Konzept geht, sondern um eine fundierte Entscheidungsbasis für den Stadtrat in einem späteren Schritt. Bürgerbeteiligung und historische Dimension Bereits in früheren Planungsphasen wurde die Öffentlichkeit einbezogen: Im Rahmen von Informations- und Beteiligungsformaten brachten über 1.000 Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen ein – von Markthalle-Ideen über Bildungsformate bis hin zu Kultur- und Freizeitnutzungen. Das Gebäude selbst ist seit Oktober 2023 denkmalgeschützt, was die planerischen Anforderungen zusätzlich prägt. Mit seinem zentralen Zugang zur U-Bahn-Station Lorenzkirche ist der Standort nicht nur stadtgeschichtlich, sondern auch verkehrlich bedeutend. Die Entwicklung des Kaufhof-Areal zeigt exemplarisch, wie Städte auf strukturelle Veränderungen im Einzelhandel reagieren: Leerstand kann städtische Räume nicht zwingend ersetzen, aber durch kreative Reaktivierung und strategische Planung neu definiert werden. Nürnberg setzt dabei auf einen schrittweisen, transparenten Auswahlprozess, der wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Aspekte verknüpft. Ob am Ende ein Quartier mit Misch­nutzungen, ein Bildungsstandort, ein Veranstaltungszentrum oder ein innovatives Stadtlabor entsteht, hängt von den nun folgenden Konzeptphasen ab. Klar ist: Mit dem strukturierten Auswahlverfahren hat Nürnberg die Weichen für eine urbane Zukunft des Areals gestellt – in enger Beobachtung der Bedürfnisse der Stadtgesellschaft und der ökonomischen Rahmenbedingungen. Zukunfts-Carré: Wie weit das Verfahren im Sommer 2026 ist Seit dem Stadtratsbeschluss vom 28. Januar 2026 ist das Verfahren in seine erste konkrete Phase eingetreten. Am 4. März 2026 startete die Interessenbekundungsphase; Investoren und Entwicklungspartner konnten ihre Konzepte bis zum 27. März 2026 ausschließlich digital über die Vergabeplattform der Stadt einreichen. Bewertet werden nach Angaben der Stadt der Nutzungsmix, die städtebauliche Qualität, der Umgang mit den denkmalgeschützten Gebäuden Kaufhof, Zeughaus und Mauthalle sowie Wirtschaftlichkeit, Kaufpreis und Umsetzbarkeit. Eine Entscheidung über ein konkretes Nutzungskonzept oder einen Entwicklungspartner ist damit ausdrücklich noch nicht gefallen. Sie wird dem Stadtrat in den kommenden Verfahrensphasen zur Beschlussfassung vorgelegt. Öffentlich bekannt ist bislang weder die Zahl noch die Namen der Bewerber. Oberbürgermeister Marcus König nennt das Vorhaben ein „Nürnberger Zukunfts-Carré": Das Areal biete „die Chance, einen zentralen Teil unseres Stadtzentrums vollkommen neu zu denken". Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin Dr. Andrea Heilmaier spricht von einer „Jahrhundertchance für Nürnberg" und verweist auf großes Interesse potenzieller Investoren. Parallel zur sogenannten „großen Lösung" im Quartierszusammenhang prüft die Stadt weiterhin Optionen für eine eigenständige Entwicklung allein des Kaufhof-Gebäudes. Das Gebäude bleibt in Bewegung Während das Verfahren läuft, wechseln die Zwischennutzungen weiter. Hauptmieter im Erdgeschoss bleibt das Nürnberger Modeunternehmen Wöhrl. Anfang Juni 2026 eröffneten die fränkischen Spielwarenhersteller Bruder und Haba je einen eigenen Pop-up-Store in der Wöhrl Outlet World an der Pfannenschmiedsgasse. Am 11. Juni 2026 kam „zirka" hinzu, ein Pop-up-Kaufhaus nach dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft, das bis zum 3. Juli 2026 lief. Die Stadt vergibt die Pop-up-Flächen bewusst befristet, um immer wieder neuen Konzepten Raum zu geben. Quelle Bild: Stadt Nürnberg

  • 70 Sitze neu verteilt: So setzt sich der Nürnberger Stadtrat 2026 künftig zusammen

    CSU gewinnt klar – Nürnberger Stadtrat verschiebt sich politisch Die Stadtratswahl 2026 hat die politischen Kräfteverhältnisse im Nürnberger Rathaus deutlich verändert. Die CSU wird mit großem Abstand stärkste Kraft und erhält 24 der 70 Sitze, während SPD und Grüne deutlich verlieren. Gleichzeitig steigt die AfD mit acht Mandaten zur viertgrößten Fraktion auf. Insgesamt nahmen 193.677 Bürgerinnen und Bürger an der Wahl teil, von 379.322 Wahlberechtigten. Damit wurden über 12,2 Millionen gültige Stimmen abgegeben – eine Besonderheit des bayerischen Kommunalwahlrechts, bei dem Wähler Stimmen auf viele Kandidaten verteilen können. Die neue Sitzverteilung zeigt ein deutlich fragmentierteres politisches Bild als noch vor sechs Jahren. Die neue Sitzverteilung im Nürnberger Stadtrat Von den 70 Stadtratssitzen entfallen nach dem vorläufigen Ergebnis auf die Parteien: CSU: 24 Sitze SPD: 13 Sitze Grüne: 10 Sitze AfD: 8 Sitze Die Linke: 5 Sitze Freie Wähler: 2 Sitze politbande: 2 Sitze ÖDP: 1 Sitz FDP: 1 Sitz LINKE LISTE Nürnberg: 1 Sitz Tierschutzpartei: 1 Sitz Piraten & Humanisten: 1 Sitz Volt: 1 Sitz Mehrere kleinere Listen bleiben ohne Mandat. Damit ziehen 13 politische Gruppierungen in das Nürnberger Stadtparlament ein – ein Zeichen für die zunehmende Zersplitterung der kommunalen Parteienlandschaft. CSU bleibt dominierende Kraft im Rathaus Mit über 4,1 Millionen Stimmen und 24 Sitzen baut die CSU ihre dominierende Stellung im Nürnberger Stadtrat weiter aus. Angeführt wird die Liste vom amtierenden Oberbürgermeister Marcus König, der mit über 103.000 Stimmen auch das stärkste Einzelergebnis innerhalb der CSU erzielt. Neben ihm sichern sich zahlreiche bekannte Kommunalpolitiker erneut Mandate, darunter etwa Andreas Krieglstein, Max Müller, Catrin Seel oder Rainer Nachtigall. SPD bleibt zweitstärkste Kraft – verliert aber deutlich Die SPD erreicht 2,23 Millionen Stimmen und 13 Sitze und bleibt damit zweitstärkste Kraft im Nürnberger Stadtrat. Dennoch bedeutet das Ergebnis einen deutlichen Rückgang im Vergleich zur vergangenen Wahlperiode. Spitzenkandidat Dr. Nasser Ahmed erzielt mit über 71.000 Stimmen das stärkste Ergebnis innerhalb der SPD-Liste. Neben Ahmed ziehen unter anderem Michael Ziegler, Yasemin Yilmaz, Thorsten Brehm sowie Sozialreferentin Elisabeth Ries erneut ins Rathaus ein. AfD mit acht Sitzen Besonders auffällig ist das Abschneiden der AfD, die mit 1,38 Millionen Stimmen acht Sitze erhält. Zu den gewählten Kandidaten zählen unter anderem Roland-Alexander Hübscher, Michael Feder und der Landtagsabgeordnete Matthias Vogler. Grüne verlieren – bleiben aber zentrale Kraft Die Grünen kommen auf 1,81 Millionen Stimmen und zehn Sitze. Damit bleiben sie eine wichtige politische Kraft im Rathaus, verlieren jedoch gegenüber der letzten Wahlperiode an Gewicht. Angeführt wird die Liste von Umweltreferentin Britta Walthelm, gefolgt von Stadträtinnen und Stadträten wie Andrea Friedel, Natalie Keller oder Cengiz Şahin. Eine jüngere Generation rückt ins Rathaus Neben den etablierten Kommunalpolitikern bringt die Wahl auch eine Reihe jüngerer Kandidatinnen und Kandidaten in den Nürnberger Stadtrat. Mehrere Parteien schicken damit bewusst eine neue Generation kommunaler Entscheidungsträger ins Rathaus. Bei der SPD zieht etwa der Jurist Anil Altun (Jahrgang 2000) erstmals in den Stadtrat ein. Ebenfalls vergleichsweise jung ist Linda Reinke (1996), die als Projektmanagerin ebenfalls ein Mandat erhält. Auch bei den Grünen rücken jüngere Kandidaten nach. Der Verkehrsingenieur Alexander Kahl (2001) gehört zu den jüngsten gewählten Stadträten, während Claudia Hammerbacher (1996) ebenfalls neu ins Gremium einzieht. In der CSU zählen Theo Deinlein (1996) sowie der Lehrer Daniel Frank (1993) zu den jüngeren Mitgliedern der neuen Fraktion. Auch kleinere Parteien schicken junge Vertreter ins Rathaus: Für die politbande zieht Hannah Diemer (1994) in den Stadtrat ein, während Isaura Süssner (1998) für Volt künftig eines der jüngsten Mitglieder des Stadtparlaments stellt. Diese personellen Veränderungen deuten auf einen schrittweisen Generationenwechsel in der Nürnberger Kommunalpolitik hin – auch wenn weiterhin viele erfahrene Stadträte das Gremium prägen werden. v.l.n.r.: Lukas Küffner, Isaura Süssner, Daniel Frank, Theo Deinlein, Paul Arzten, Alexander Kahl, Linda Reinke, Anil Altun Viele kleine Parteien bleiben Teil der Kommunalpolitik Neben den großen Fraktionen bleibt der Nürnberger Stadtrat stark pluralistisch. Mehrere kleinere Parteien sichern sich jeweils einzelne Mandate – darunter ÖDP, FDP, Volt, Piraten & Humanisten, Tierschutzpartei und die LINKE LISTE Nürnberg. Auch die lokale Liste politbande bleibt mit zwei Sitzen vertreten. Diese Vielfalt zeigt die besondere Dynamik kommunaler Wahlen: Anders als auf Bundes- oder Landesebene können kleinere Gruppierungen auf lokaler Ebene dauerhaft politische Präsenz erreichen. Kommunalwahl mit besonderem Wahlrecht Die hohe Gesamtzahl abgegebener Stimmen – über 12 Millionen – erklärt sich durch das bayerische Kommunalwahlrecht. Wählerinnen und Wähler verfügen über 70 Stimmen, die sie frei auf Kandidaten verteilen können. Dabei sind sowohl Kumulieren (mehrere Stimmen für einen Kandidaten) als auch Panaschieren (Stimmen über mehrere Listen hinweg) möglich. Dieses System stärkt einzelne Persönlichkeiten und führt häufig dazu, dass Kandidaten auch von hinteren Listenplätzen ins Rathaus gewählt werden. Fragmentierter Stadtrat erschwert Mehrheiten Mit 13 vertretenen Gruppierungen wird der Nürnberger Stadtrat künftig noch fragmentierter. Für stabile politische Mehrheiten bedeutet das zusätzliche Komplexität. Klassische Zweierkoalitionen werden schwieriger, während wechselnde Mehrheiten oder breitere Bündnisse an Bedeutung gewinnen könnten. Gleichzeitig bleibt die CSU mit großem Abstand stärkste Kraft – ein entscheidender Faktor für die künftige Machtbalance im Nürnberger Rathaus. Wie belastbar wechselnde Mehrheiten tatsächlich sind, wird sich an den großen Vorhaben der Wahlperiode zeigen – etwa an der Entscheidung über die Zukunft des Kaufhof-Areals, für die die Stadt im Frühjahr ein mehrstufiges Auswahlverfahren gestartet hat.

  • KI-Ermittlungen: Bundestag vertagt Entscheidung auf September

    Worum es geht: Die Bundesregierung will Polizei und Staatsanwaltschaften erlauben, Fotos aus Ermittlungsverfahren automatisiert mit öffentlich zugänglichen Bildern im Internet abzugleichen — und bislang getrennte Polizeidatenbanken mit Analysesoftware zu durchsuchen, ausdrücklich auch mit künstlicher Intelligenz. Dafür liegen drei Gesetzentwürfe vor. Der Stand: Nicht beschlossen. Der Bundestag hat die Entwürfe am 8. Juli 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. In erster Lesung wird nicht in der Sache abgestimmt. Nicht verwechseln: Der Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026 ist ein Regierungsentwurf, kein Gesetz. Das am 10. Juli 2026 verabschiedete Bundespolizeigesetz ist ein anderes Vorhaben. Inhalt: Neuer § 98d StPO — automatisierter biometrischer Abgleich von Bilddaten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten. Neuer § 98e StPO — verfahrensübergreifende Datenanalyse, ausdrücklich auch mit KI. Grenzen laut Entwurf: keine dauerhafte staatliche Bilddatenbank, kein Abgleich mit Echtzeitdaten, Anordnung durch die Staatsanwaltschaft (kein Richtervorbehalt), Bewertungen und Entscheidungen nur durch Menschen. Kritik: Datenschutzkonferenz, Deutscher Anwaltverein, Grüne und Linke halten die Entwürfe für verfassungswidrig oder zu unbestimmt. Zustimmung von Deutschem Richterbund und Innenpolitikern der Union. Nürnberg-Bezug: Bayern nutzt seit September 2024 die Palantir-Software VeRA. Der Polizeiverband Mittelfranken hat sie laut Landtags-Drucksache 19/11697 mindestens zweimal angeordnet (23.9.2025, 4.12.2025). Gegen die Rechtsgrundlage Art. 61a BayPAG läuft eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Nächster Schritt: öffentliche Anhörung im Innenausschuss vorgesehen für den 21. September 2026. Der Bundestag ist bis 7. September in der Sommerpause. Die Bundesregierung will Ermittlungsbehörden zwei neue digitale Werkzeuge an die Hand geben. Polizei und Staatsanwaltschaften sollen künftig ein Foto aus einem Strafverfahren automatisiert mit öffentlich zugänglichen Bildern im Internet abgleichen dürfen, um eine Person zu identifizieren oder ihren Aufenthaltsort zu ermitteln. Und sie sollen bislang unverbundene Polizeidatenbanken mit Analysesoftware verfahrensübergreifend durchsuchen dürfen — ausdrücklich auch mit künstlicher Intelligenz. Beschlossen ist davon nichts. Der Bundestag hat die drei Gesetzentwürfe am Mittwochabend, dem 8. Juli 2026, lediglich in erster Lesung beraten und nach halbstündiger Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Eine Sachentscheidung fällt in erster Lesung nicht. Wie es weitergeht, steht bereits fest: Im Innenausschuss liegt ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor, am Montag, dem 21. September 2026, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Bis zum 7. September ist der Bundestag in der Sommerpause. Vor Herbst fällt zu dem Paket also keine Entscheidung. Ein häufiges Missverständnis: Kabinettsbeschluss ist kein Gesetz Beschlossen hat bislang nur die Bundesregierung — am 29. April 2026 im Kabinett. Ein Kabinettsbeschluss ist ein Regierungsentwurf, kein geltendes Recht. Es fehlen noch: Ausschussberatung samt Anhörung, zweite und dritte Lesung, Bundesrat, Ausfertigung und Verkündung. Zur Verwechslung trägt bei, dass der Bundestag am Freitag, dem 10. Juli 2026, tatsächlich ein Sicherheitsgesetz verabschiedet hat: das neue Bundespolizeigesetz (Drucksache 21/3051, Beschlussempfehlung 21/6990). Es ist ein eigenständiges Vorhaben und nicht Teil des hier beschriebenen Pakets; nach Darstellung von netzpolitik.org enthält es unter anderem Befugnisse zur automatisierten Videoanalyse. Zwei neue Paragrafen in der Strafprozessordnung Der Entwurf des Bundesjustizministeriums (Drucksache 21/6806) schafft zwei Vorschriften. Der geplante § 98d StPO erlaubt den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren — etwa des Fotos einer Person — mit biometrischen Daten aus öffentlich zugänglichen Internetquellen. Zweck: Sachverhaltsaufklärung, Identitätsfeststellung oder Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder eines Zeugen. Bislang, so die Begründung, fehlt dafür eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage; der Abgleich darf nur manuell erfolgen. Das Justizministerium nennt dieses Verfahren "personalaufwändig, fehleranfällig und ineffizient". Der geplante § 98e StPO regelt verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattformen. Bisher unverbundene Polizeidateien sollen per Suchfunktionen vernetzt und analysiert werden können. Die Bundesregierung beschreibt die heutige IT-Landschaft der Polizei als "unverbundenes Nebeneinander zahlreicher automatisierter Dateien und Datenquellen". Zwei weitere Entwürfe aus dem Bundesinnenministerium regeln Vergleichbares für das Polizeirecht des Bundes: Drucksache 21/6131 weitet die Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus aus; Drucksache 21/6132 enthält die zustimmungsfreien Bestandteile für BKA und Bundespolizei. Die Schranken — und die Stelle, an der sie umstritten sind Der biometrische Internetabgleich setzt den Verdacht einer "Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung" voraus. Der Abgleich mit öffentlich zugänglichen Echtzeitdaten — etwa Webcams — ist ausgeschlossen. Daten ohne konkreten Ermittlungsansatz sind unverzüglich zu löschen. Der Aufbau einer dauerhaften staatlichen Bilddatenbank ist gesetzlich ausgeschlossen; zulässig ist nur ein Ad-hoc-Abgleich. Angeordnet wird die Maßnahme grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft. Einen Richtervorbehalt sieht der Entwurf an dieser Stelle nicht vor — ein Punkt, der in der Debatte ausdrücklich kritisiert wurde. Die automatisierte Datenanalyse verlangt eine höhere Schwelle: den Verdacht einer "auch im Einzelfall schwerwiegenden" Straftat im Sinne des § 100a Absatz 2 StPO, jenes Katalogs, der auch für die Telekommunikationsüberwachung gilt. Jeder Einsatz muss anlassbezogen und manuell ausgelöst werden. Eine direkte Anbindung der Plattform an nicht-polizeiliche Register oder an Internetdienste ist unzulässig. Daten aus Wohnraumüberwachungen und Onlinedurchsuchungen dürfen gar nicht einbezogen werden. Zentral ist eine Grenze, die das Justizministerium selbst formuliert: "Die Automatisierung muss sich dabei darauf beschränken, vorhandene Daten aufzubereiten und bereitzustellen. Bewertungen und Entscheidungen dürfen allein die Ermittlerinnen und Ermittler vornehmen; die Software selbst darf dies nicht." Die Debatte: "Werkzeuge des 21. Jahrhunderts" gegen "autoritäre Infrastruktur" Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verteidigte die Entwürfe im Plenum. Die Behörden bekämen bessere Möglichkeiten zur automatisierten Analyse über verschiedene Datenbanken hinweg — "in engen Grenzen auch mit KI". Die Vorlagen zögen "klare und durch Gerichte kontrollierbare Grenzen für die neuen Werkzeuge". Bereits zum Kabinettsbeschluss hatte sie erklärt: "Entscheidungen im Strafverfahren werden immer von Menschen getroffen, nicht von KI-Agenten." Christoph de Vries (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sagte, die Sicherheitsbehörden bekämen "die Werkzeuge, die sie eben im 21. Jahrhundert auch dringend brauchen"; nur so könne man Täternetzwerken "auf Augenhöhe" entgegentreten. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) nannte die Vorlagen "zu unbestimmt" und "ohne verhältnismäßige Sicherungsmechanismen" — mit einer Warnung: "Wenn Sie das so verabschieden, sind Sie einmal mehr vor dem Bundesverfassungsgericht und vor den höchsten Gerichten." Clara Bünger (Die Linke) hielt die Vorhaben für "eindeutig verfassungs- und europarechtswidrig" und forderte ein "strikt gesetzliches Verbot biometrischer Massenerkennung für den Staat und für Unternehmen". Im Plenum sagte sie: "Sie bauen eine autoritäre Infrastruktur, und diese Infrastruktur bleibt." Fabian Jacobi (AfD) argumentierte, mit dem Bildabgleich werde die massenhafte Analyse auch Unbeteiligter möglich; nötig sei zumindest eine richterliche Anordnung, nicht nur die der Staatsanwaltschaft. Neben dem Grünen-Antrag "Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen — Moderne Polizeiarbeit gestalten" (21/6913) lag dem Plenum ein Antrag der Linken mit dem Titel "Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen" (21/6917) vor. Datenschützer, Anwälte, Richterbund Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte die Initiativen bereits am 2. April 2026 zurückgewiesen: In der vorgesehenen Form seien die Befugnisse "nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar" und gefährdeten "die verfassungsrechtlich geschützten Rechte Unbeteiligter erheblich". Der Datenbestand einer Analyseplattform sei weit gefasst, so die DSK: von polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen über Funkzellenabfragen bis zu Asservaten aus Strafverfahren. Einbezogen werden könnten damit auch Zeugen, Anzeigende, Geschädigte, Kontaktpersonen und "gänzlich unbeteiligte Personen". Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Baden-Württemberg und DSK-Vorsitzender 2026: "Wenn potenziell unbescholtene Menschen immer und überall ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten können und von einem autonomen System gescannt werden können, geht das zu weit." Der Deutsche Anwaltverein warnte vor einer "Überwachungsdystopie"; die "biometrische Rasterfahndung im Internet" werde "absehbar zum Standardermittlungsinstrument". Die Organisation AlgorithmWatch übergab am Tag der ersten Lesung nach eigenen Angaben mehr als 167.000 Unterschriften gegen das Vorhaben. Zustimmung kommt aus der Justiz und von Innenpolitikern der Länder: Der Deutsche Richterbund begrüßte den Referentenentwurf in seiner Stellungnahme 9/2026. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) nannte die Vorschläge im Deutschlandfunk "überfällig": "Das Instrument ist doch nicht das Problem, sondern die Frage, wie man es nutzt und wie man es mit Regeln eingrenzt." Was das für Nürnberg bedeutet: In Bayern läuft die Technik längst Was der Bund erst regeln will, ist in Bayern seit knapp zwei Jahren Praxis. Die bayerische Polizei betreibt VeRA, das "Verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem" auf Basis der Software Gotham des US-Unternehmens Palantir. Rechtsgrundlage ist Art. 61a des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, in Kraft seit 1. August 2024; im Einsatz ist das System nach übereinstimmenden Medienberichten seit September 2024. Das bayerische Innenministerium teilte im April 2025 mit, nach europaweiter Ausschreibung des Landeskriminalamts habe allein Palantir die Kriterien erfüllt; der Vertrag läuft bis April 2027. Und Mittelfranken ist dabei. Aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Schriftliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Benjamin Adjei (Grüne) — Landtags-Drucksache 19/11697, veröffentlicht im Mai 2026 — geht hervor: Der Polizeiverband Mittelfranken, dessen Präsidium seinen Sitz in Nürnberg hat, hat VeRA mindestens zweimal angeordnet. Am 23. September 2025 auf Grundlage von Art. 61a Abs. 2 PAG zur Verhütung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, am 4. Dezember 2025 im Zusammenhang mit Eigentums- oder Vermögenswerten. Insgesamt listet die Drucksache 58 Einsätze seit dem 19. Mai 2025 auf. Die Gesamtkosten von VeRA beziffert die Staatsregierung darin auf 25.315.935 Euro. Zum Ermittlungserfolg der einzelnen Einsätze macht die Staatsregierung keine Angaben; dafür wären "umfangreiche manuelle (Einzel-)Auswertungen" nötig. Auch Einsatzorte innerhalb Mittelfrankens nennt sie nicht. Gegen Art. 61a BayPAG hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte am 23. Juli 2025 Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben, unterstützt vom Chaos Computer Club. Zu den acht Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern gehören eine Strafverteidigerin, Aktivistinnen und Aktivisten sowie Personen aus der Fanhilfe der SpVgg Greuther Fürth. Gerügt wird die Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz. Das Verfahren ist anhängig; ein Aktenzeichen ist öffentlich nicht bekannt. Maßstab für Bund und Länder bleibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023, wonach der Einsatz solcher Analyseplattformen einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung bedarf. Genau die will der Bund nun schaffen. Wie eng sie ausfällt, entscheidet sich nach der Sommerpause. Faktenkasten Drucksache Inhalt Federführung 21/6806 Änderung der StPO — digitale Ermittlungsmaßnahmen (§§ 98d, 98e StPO) Rechtsausschuss 21/6131 Digitale Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus (BKA) Innenausschuss 21/6132 Digitale Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit (BKA, Bundespolizei) Innenausschuss 21/6511 Stellungnahme des Bundesrates zu 21/6132 — 21/6913 Antrag Bündnis 90/Die Grünen Innenausschuss 21/6917 Antrag Die Linke Innenausschuss

  • Acht Prozent mehr für 30 Quadratmeter: Nürnbergs Mieten steigen ungleich

    Wohnen in Nürnberg ist in den vergangenen zwei Jahren spürbar teurer geworden. Der neue Mietenspiegel 2026 weist eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 10,33 Euro pro Quadratmeter aus – 2024 lag der Wert noch bei 9,65 Euro, ein Anstieg um rund 5,4 Prozent. Alle Angaben verstehen sich ohne Neben- und Heizkosten. Die Steigerung verteilt sich dabei höchst ungleich. Bei Wohnungen um die 30 Quadratmeter kletterten die Mieten um rund acht Prozent, während große Wohnungen ab 90 Quadratmetern mit weniger als zwei Prozent Zuwachs nahezu stabil blieben. Teurer wurde es zwischen 2024 und 2026 in allen Wohnungsgrößen bis 120 Quadratmeter. Vorgestellt hat die Zahlen der für Wohnen, Bauen und Planen zuständige Dritte Bürgermeister Dr. Nasser Ahmed (SPD) am 25. Juni im Stadtplanungsausschuss. Ab Samstag, 1. August, steht der Mietenspiegel unter www.wohnen.nuernberg.de erstmals kostenlos zum Download bereit – bisher war er nur gegen eine Schutzgebühr von 3,50 Euro erhältlich. Gedruckte Exemplare liegen in der Zentralbibliothek und den Bürgerämtern aus. Kleine Wohnungen verteuern sich viermal so schnell wie große Hinter dem Durchschnittswert verbirgt sich eine bemerkenswerte Spreizung. Für kleine, gut ausgestattete Wohnungen bis etwa 30 Quadratmeter, gebaut seit 2017, verzeichnet der Mietenspiegel Spitzenwerte von bis zu 25,90 Euro pro Quadratmeter. Rechnerisch bedeutet das für ein solches Neubau-Apartment fast 780 Euro Kaltmiete – vor Neben- und Heizkosten. Gut ausgestattete Wohnungen zwischen 40 und 60 Quadratmetern ab Baujahr 1996 kosten im Schnitt 13,35 Euro je Quadratmeter. Deutlich günstiger bleibt der Altbau: Wohnungen aus der Zeit vor 1977 mit 60 bis 80 Quadratmetern liegen bei rund 9,40 Euro, einfach ausgestattete Wohnungen ab 40 Quadratmetern derselben Altersklasse zwischen 8 und 8,60 Euro. Die niedrigsten Mieten weisen Wohnungen der Baujahre 1919 bis 1948 auf. Der Mietenspiegel legt keine Preise fest, sondern ermittelt im Zwei-Jahres-Turnus auf Grundlage der repräsentativen Befragung „Leben in Nürnberg" die tatsächlich gezahlten Mieten. Als qualifizierter Mietenspiegel nach Paragraf 558d des Bürgerlichen Gesetzbuchs dient er als anerkannte Grundlage in mietrechtlichen Streitfragen – und als Referenz für die Mietpreisbremse. Ein Bürgermeister zwischen Wahlniederlage und Wohnungsressort „Der neue Mietenspiegel macht sichtbar, was viele Nürnbergerinnen und Nürnberger längst im Alltag spüren", erklärte Ahmed zur Vorstellung. Betroffen seien vor allem kleine Wohnungen – und damit junge Menschen, Alleinstehende, Auszubildende und Menschen mit geringem Einkommen. Als Antwort nannte er geförderten Wohnungsbau, eine starke wbg, den Kampf gegen Leerstand, Innenentwicklung und schnellere Verfahren. Die Präsentation hat eine politische Vorgeschichte, die zur Einordnung gehört: Ahmed war bei der Kommunalwahl im Frühjahr SPD-Kandidat für das Oberbürgermeisteramt und hatte das Thema Wohnen ins Zentrum seines Wahlkampfs gestellt. In der Stichwahl am 22. März unterlag er Amtsinhaber Marcus König (CSU) mit 44,5 zu 55,5 Prozent bei einer Wahlbeteiligung von 41,1 Prozent. König ist damit der erste CSU-Oberbürgermeister, der in Nürnberg wiedergewählt wurde. Ahmed führt das Wohnungsressort als Dritter Bürgermeister weiter – der Mietenspiegel liefert ihm nun amtliche Belege für die Dringlichkeit seines Kernthemas, während die Mehrheiten im Rathaus bei der CSU liegen. Bereits Anfang Dezember hatte Ahmed gemeinsam mit dem SPD-Mieterbüro in einem offenen Brief an Ministerpräsident Markus Söder (CSU) davor gewarnt, die bayerische Mieterschutzverordnung auslaufen zu lassen. Mehr als 7.000 Haushalte suchten in Nürnberg eine Wohnung, viele Menschen zahlten über 40 Prozent ihres Einkommens fürs Wohnen, hieß es darin. Mietpreisbremse in letzter Minute verlängert Die Warnung blieb ohne Bruchstelle: Am 16. Dezember 2025 erließ die Staatsregierung eine Neufassung der Mieterschutzverordnung, die zum 1. Januar 2026 in Kraft trat und bis Ende 2029 gilt. Sie umfasst nun 285 statt zuvor 208 bayerische Städte und Gemeinden; Nürnberg zählt auch in der Neufassung dazu. Möglich wurde die Verlängerung, weil der Bund die gesetzliche Grundlage mit Gesetz vom 17. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2029 verlängert hatte. In den erfassten Gebieten gelten drei Schutzinstrumente: Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, Bestandsmieten dürfen binnen drei Jahren um maximal 15 statt 20 Prozent steigen, und bei Umwandlung in Eigentumswohnungen verlängert sich die Kündigungssperrfrist von drei auf zehn Jahre. Referenzgröße für die Bremse ist genau jene Vergleichsmiete, die der neue Mietenspiegel abbildet. Von Vermieterseite kommt Widerspruch: Der Eigentümerverband Haus & Grund Bayern kritisiert die Verordnung als Preisregulierung, die das eigentliche Problem – fehlendes Angebot – nicht löse, und bemängelt die Datengrundlage des zugrunde liegenden Gutachtens. Der Neubau bricht ein – bundesweit und in Nürnberg Tatsächlich liegt die strukturelle Ursache der Preisdynamik im Angebot. 2023 hatte Nürnberg das seit 2016 angestrebte Ziel von 2.000 neuen Wohnungen pro Jahr erstmals erreicht – 2024 folgte der Absturz: Laut Wohnungsbericht der Stadt sank die Zahl der Baugenehmigungen auf 1.561, fertiggestellt wurden nur noch 1.497 Wohnungen. Ein Lichtblick steckt in der Struktur dieser Zahl: 630 der neuen Wohnungen – 42 Prozent – entstanden mit staatlicher und städtischer Förderung, der höchste Anteil seit vielen Jahren. Erstmals seit Jahrzehnten kamen damit mehr geförderte Wohnungen hinzu, als Bindungen ausliefen. Der Bestand an belegungsgebundenem Wohnraum wächst dadurch wieder leicht – er liegt bei 17.650 Wohnungen und hat sich in den vergangenen 25 Jahren halbiert. Bundesweit fällt die Bilanz düsterer aus. 2025 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts 206.600 Wohnungen fertiggestellt, 18 Prozent weniger als im Vorjahr und so wenige wie zuletzt 2012. Die Zahl erloschener Baugenehmigungen erreichte mit 35.700 den höchsten Wert seit 2002. Zwar stiegen die Genehmigungen 2025 erstmals seit 2021 wieder – um 10,6 Prozent auf 238.100 –, doch die durchschnittliche Abwicklungsdauer vom genehmigten bis zum fertigen Bau hat sich auf 27 Monate verlängert. Entlastung kommt also frühestens mit Jahren Verzögerung an. Die wbg baut weiter – die Stadt hat wenig Spielraum Nürnbergs wichtigster Hebel bleibt die kommunale wbg. Sie bewirtschaftet 19.045 eigene Wohnungen, davon 5.350 öffentlich gefördert, zu einer Durchschnittsmiete von 7,53 Euro je Quadratmeter – deutlich unter dem Mietenspiegel. 2024 stellte sie mit dem Projekt monopol491 174 geförderte Wohnungen fertig und baute damit über ein Viertel aller geförderten Wohnungen der Stadt; die Bilanzsumme überschritt erstmals die Milliardengrenze. An der Züricher Straße entstehen derzeit 181 weitere Wohnungen, davon 99 gefördert – der Rohbau ist nahezu abgeschlossen, die Fertigstellung bis Ende 2027 geplant. Dass die wbg auf dem Höhepunkt der Bau- und Zinskrise 2023 ihre Investitionen um rund ein Drittel kürzen musste, zeigt allerdings, wie fragil dieses Fundament ist. Zugleich wächst die Nachfrage genau im teuersten Segment. Rund 25.000 Studierende sind derzeit an Nürnberger Hochschulen eingeschrieben, und mit der Technischen Universität Nürnberg entsteht in Lichtenreuth ein Campus, der im Endausbau bis zu 6.000 Studierende aufnehmen soll – der Freistaat investiert dafür rund 660 Millionen Euro. Wer neu in die Stadt zieht, trifft zudem auf Angebotsmieten, die über den Bestandswerten liegen: Das Portal ImmoScout24 weist für das zweite Quartal 2026 durchschnittlich 11,97 Euro je Quadratmeter aus – ausdrücklich kein Mietspiegel im Sinne des Gesetzes, aber ein Indikator für die Lücke, die Neumieter bezahlen. Ahmeds Agenda trifft dabei auf enge kommunale Spielräume. Die Regierung von Mittelfranken genehmigte den Nürnberger Haushalt 2026 im Mai nur unter strengen Auflagen, versagte neue Kreditermächtigungen über rund 170 Millionen Euro und verlangt ein formales Konsolidierungskonzept; die Gesamtverschuldung steigt bis Jahresende auf voraussichtlich 1,98 Milliarden Euro. Wie viel „entschlossenes Arbeiten für bezahlbaren Wohnraum" unter diesen Bedingungen finanzierbar ist, wird sich an den kommenden Haushalten ablesen lassen. Druck von unten ist bereits angekündigt: Eine Initiative sammelt nach eigenen Angaben Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen Mietwucher, Spekulation und Leerstand. Ab dem 1. August liegen Leseversion und Methodenbericht des Mietenspiegels vollständig vor – dann lassen sich auch die Detailtabellen im Einzelnen prüfen. Zahlen im Überblick Kennzahl Wert Durchschnittliche Nettokaltmiete 2026 10,33 €/m² (2024: 9,65 €/m²) Anstieg gegenüber 2024 rund 5,4 % Wohnungen um 30 m² rund +8 % Wohnungen ab 90 m² unter +2 % Spitzenwert (bis 30 m², Baujahr ab 2017, gut ausgestattet) bis 25,90 €/m² Fertiggestellte Wohnungen Nürnberg 2024 1.497 (davon 630 gefördert, 42 %) Belegungsgebundener Bestand 17.650 Wohnungen Fertiggestellte Wohnungen Deutschland 2025 206.600 (−18,0 %) Mietpreisbremse Bayern 285 Kommunen, gültig bis 31.12.2029 Download Mietenspiegel ab 1. August 2026, erstmals kostenlos

  • Max-Morlock-Stadion: Vorzugsvariante für Vollumbau steht

    Die Planer des Nürnberger Stadionvollumbaus haben eine Vorzugsvariante für das künftige Max-Morlock-Stadion vorgestellt. Sie sieht ein Stadion mit rund 50.000 Zuschauerplätzen vor, bei internationalen Spielen mehr als 40.000 Sitzplätze. Die Laufbahn entfällt, die Tribünen rücken näher an das Spielfeld. Das Konzept wurde am 3. Juli auf einer Pressekonferenz präsentiert und wird dem Stadtrat als Grundlage für die weiteren Beratungen vorgeschlagen. Den Startschuss für die konkrete Planung hatte der Stadtrat mit der Vergabe der Vorplanung im Dezember 2025 gegeben. In den Monaten danach entwickelten und bewerteten das Stuttgarter Planungsbüro asp, die Stadt Nürnberg, der 1. FC Nürnberg und zahlreiche Fachplaner mehrere Varianten. Das nun vorliegende Ergebnis soll zeigen, dass innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens ein Stadion entstehen kann, das in allen Bereichen leistungsfähiger ist als das heutige. Ein umlaufendes Achteck mit zwei Rängen Kern der Vorzugsvariante ist das namensgebende Achteck, umlaufend als zweirangige Tribüne ausgeführt. Die Zielkapazität liegt bei 50.000 Plätzen. Mit dem Wegfall der Laufbahn sollen die Ränge enger an das Spielfeld heranrücken und damit, so die Planung, eine intensivere Fußballatmosphäre schaffen. Vorgesehen sind zudem mehr Stehplätze, bessere Sichtverhältnisse sowie zusätzliche Kioske und Toiletten. Die Haupttribüne soll wirtschaftlich optimierte und multifunktional nutzbare Hospitality-Bereiche aufnehmen, einschließlich eines sogenannten Tunnelclubs. Insgesamt sind rund 3.000 Hospitality-Plätze eingeplant. Vor der Nordkurve ist ein großer Vorplatz vorgesehen; eine eigene Ebene E+1 soll als Verteiler, für die barrierefreie Erschließung und als Begegnungsort dienen. Barrierefreiheit wird deutlich ausgebaut Bei der Barrierefreiheit sieht die Planung einen spürbaren Ausbau vor: Die Zahl der Rollstuhlfahrerplätze soll von 90 auf 250 steigen. Auch verbesserte Laufwege und eine bessere Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und den Radverkehr sind Teil des Konzepts. Für die Energieversorgung ist ein Anschluss an die Fernwärme der N-ERGIE vorgesehen. Beim Nachhaltigkeitskonzept setzt die Vorzugsvariante nach Angaben der Stadt auf den Erhalt bestehender Bausubstanz, ressourcenschonende Baustoffe, Regenwassernutzung und moderne Gebäudetechnik. Für die Einsatzkräfte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind größere und modernere Flächen geplant. Denkmalwand bleibt — und der Club zieht ein Prägende Elemente des heutigen Stadions sollen erhalten bleiben. Ausdrücklich Teil der Planung ist der Erhalt der denkmalgeschützten Stadionwand, ergänzt um Freitreppen und ein Atrium in der Haupttribüne. Zugleich soll das Stadion stärker zur Heimat des 1. FC Nürnberg werden. Vorgesehen sind Fanräume, ein Vereinsmuseum sowie Flächen für die Geschäftsstelle des Clubs. Ziel ist eine engere Verbindung zwischen Verein und Stadion, die den Club auch außerhalb der Spieltage erlebbar macht. Als weitere Zusatzbausteine nennt die Präsentation eine Mantelbebauung und einen Sport Innovation Campus. Sportbürgermeister Andreas Krieglstein ordnete die Vorplanung als Etappenziel ein: „Mit der Vorplanung haben wir aus vielen Ideen und Zielsetzungen ein konkretes Zukunftsbild entwickelt. Die Empfehlung der Planer zeigt, dass wir innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens ein Stadion bauen können, das den Fans ein besseres Erlebnis bietet, wirtschaftlich leistungsfähiger ist und gleichzeitig seine Identität bewahrt. Das ist ein ganz wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu unserem neuen Achteck.“ Bewusste Fokussierung — was nicht kommt Die Vorzugsvariante konzentriert die Investitionen nach Darstellung der Stadt auf jene Funktionen, die für den künftigen Betrieb den größten Mehrwert schaffen sollen. Diese Fokussierung bedeutet zugleich, dass eine Reihe zunächst diskutierter Elemente nicht weiterverfolgt wird. Nicht weiter berücksichtigt werden laut Präsentation eine Parkpalette oder ein Parkhaus, eine kommerzielle Mantelbebauung, eine Sporthalle, ein Bundesstützpunkt Ringen sowie eine Stadion-KiTa. Auch Einzelhandel und ein Hotel sind nicht Teil der Vorzugsvariante. Die Streichungen begründet die Stadt mit der Einhaltung des Kostenrahmens und dem Verzicht auf Sonderwünsche. Wirtschaftlichkeit als Leitlinie Über den Spielbetrieb hinaus zielt die Planung auf eine ganzjährige, wirtschaftliche Nutzung — von Tagungen bis zu Großkonzerten. Genannt werden ein modernerer VIP-Bereich, mehr Drittveranstaltungen, ein effizienterer Betrieb und eine bessere Vermarktung. Als nächsten Schritt zur Bewertung der Ertragskraft nennt die Stadt einen Businessplan. Finanzvorstand Stefan Heim vom 1. FC Nürnberg betonte die Einbindung der Anhänger und den Nutzen über den Fußball hinaus: „Wir sind der Stadt sehr dankbar, dass unsere Fans aktiv in die Gestaltung ihrer neuen Heimat eingebunden wurden. Gleichzeitig eröffnet die Vorzugsvariante Möglichkeiten für Nutzungen, die weit über den Fußball hinaus einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen. Deshalb sind wir überzeugt, dass dieses Projekt ein großer Gewinn für Nürnberg, die Region und den 1. FC Nürnberg sein wird.“ Krieglstein verwies auf die veränderten Anforderungen an ein Stadion dieser Größenordnung: „Ein Stadion dieser Größenordnung muss heute mehr leisten als alle zwei Wochen Fußball zu ermöglichen. Es muss wirtschaftlich funktionieren, ganzjährig genutzt werden können und den Menschen in Nürnberg dauerhaft einen Mehrwert bieten.“ Am 22. Juli entscheidet der Stadtrat Mit der Vorstellung der Vorzugsvariante ist die Vorplanung noch nicht abgeschlossen. Am 22. Juli wird der Stadtrat über das vorgeschlagene Bauprogramm beraten. Auf Grundlage dieses Beschlusses soll das Planungsbüro die ausgewählte Variante weiter vertiefen und die Kosten detailliert ermitteln. Parallel dazu erstellt die Stadt einen Businessplan, der die wirtschaftlichen Perspektiven aufzeigen und eine Grundlage für die weiteren Finanzierungsentscheidungen bilden soll. Wie hoch die Investition insgesamt ausfällt, geht aus den bislang veröffentlichten Unterlagen nicht hervor; genannt wird lediglich ein „vorgesehener Kostenrahmen“, ohne konkrete Summe. Auch ein Zeitplan für Baubeginn und Fertigstellung ist in der vorliegenden Präsentation nicht ausgewiesen. Als weitere Schritte nach der Ausplanung nennt die Stadt Kostenschätzung, Finanzierung, die Vergabe der Totalunternehmerleistung sowie Planung und Bau. Faktenkasten: Die Vorzugsvariante im Überblick Kapazität: rund 50.000 Plätze; bei internationalen Spielen mehr als 40.000 Sitzplätze Bauform: umlaufendes Achteck als zweirangige Tribüne, Wegfall der Laufbahn Hospitality: rund 3.000 Plätze, Haupttribüne mit Tunnelclub Barrierefreiheit: Rollstuhlplätze steigen von 90 auf 250 Erhalt: denkmalgeschützte Stadionwand mit Freitreppen und Atrium Für den Club: Fanräume, Vereinsmuseum, Geschäftsstelle Energie: Fernwärme (N-ERGIE) Gestrichen: Parkhaus/Parkpalette, kommerzielle Mantelbebauung, Sporthalle, Bundesstützpunkt Ringen, Stadion-KiTa, Einzelhandel/Hotel Nächster Termin: Stadtratsberatung am 22. Juli Quelle Bild: Stadt Nürnberg

  • Frankenschnellweg: Wer an der Trasse wohnt, wählte nicht - Die Wochenend-Analyse

    Nürnberg baut mit 53,1 %. Doch ausgerechnet an der Trasse, wo Baustelle und Lärm am härtesten treffen, blieb die Beteiligung unter 30 % – entschieden haben die mobilisierten Randlagen mit bis zu 57 %. Was bisher geschah Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs wird seit 2006 geplant, die Debatte reicht noch länger zurück. Auf den Planfeststellungsbeschluss von 2013 folgten Klagen, 2020 ein Änderungs- und Ergänzungsbeschluss, dann die Abweisung der Klagen und damit Baurecht. Gegen diesen Stand richtete sich das Bürgerbegehren „Lieber zurück auf Los statt Ausbau Frankenschnellweg", über das am 28. Juni 2026 abgestimmt wurde. Kern des Projekts ist laut Stadt ein rund 1,8 Kilometer langer Tunnel im Abschnitt Mitte, dazu eine dritte Spur im Westen und zusätzliche Lärmschutzwände. Die Kosten werden aktuell mit rund 1,1 Milliarden Euro veranschlagt. Nürnberg baut den Frankenschnellweg aus. Beim Bürgerentscheid am Sonntag, dem 28. Juni 2026, stimmten 53,1 Prozent der Abstimmenden mit „Nein" – und damit gegen einen sofortigen Stopp der laufenden Planungen. 46,9 Prozent votierten mit „Ja" und hätten das kreuzungsfreie Ausbauprojekt nach dem aktuellen Planfeststellungsverfahren gerne umgehend gestoppt. In absoluten Zahlen entfielen 80.734 gültige Stimmen auf „Nein" und 71.368 auf „Ja" – ein Abstand von 9.366 Stimmen. Der Ausgang ist bindend. Ein Bürgerentscheid hat nach der bayerischen Gemeindeordnung die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses. Das gescheiterte Begehren wollte den Weg „zurück auf Los" – einen sofortigen Planungsstopp und einen städtebaulichen Neuansatz. Mit dem „Nein" der Mehrheit bleibt es beim Gegenteil: Das seit fast zwei Jahrzehnten geplante Projekt wird umgesetzt. Oberbürgermeister Marcus König (CSU) sprach nach der Auszählung von einem „unmissverständlichen Auftrag an die Stadtverwaltung, den Ausbau zu starten und damit mehr Lärmschutz zu schaffen". Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid hätte die „Ja"-Seite zweierlei gebraucht: die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen und zusätzlich die Zustimmung von mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten, in Nürnberg 37.854 Stimmen. Das Quorum wäre mit 71.368 „Ja"-Stimmen klar erfüllt gewesen. An der Mehrheit aber scheiterte das Begehren. Es ist eine Konstellation, die zeigt, wie hoch die Hürde für erfolgreiche Bürgerentscheide bleibt: Selbst eine mobilisierte Minderheit von fast 47 Prozent reicht nicht. Ein Projekt, das älter ist als mancher Wähler Der Frankenschnellweg gehört zum Bundesfernstraßennetz und verbindet Nürnberg mit Fürth und Erlangen; in mehreren Quellen wird er als fränkischer Abschnitt der A 73 geführt. Im Stadtgebiet endet der schnelle Verkehr bislang an ampelgeregelten Kreuzungen – mit Staus als Folge. Genau das soll der „kreuzungsfreie" Ausbau beheben. Herzstück ist nach Angaben der Stadt ein rund 1,8 Kilometer langer Tunnel im Abschnitt Mitte, der den Durchgangsverkehr unter drei Straßen – Rothenburger Straße, Schwabacher Straße und Landgrabenstraße – hindurchführt. Hinzu kommen eine dritte Spur im Westen und zusätzliche Lärmschutzwände. Die Dimensionen sind erheblich. Die Kosten, ursprünglich einmal auf rund 660 Millionen Euro geschätzt, werden Stand 2026 mit mehr als einer Milliarde Euro veranschlagt – nach Angaben aus dem Projektumfeld rund 1,1 Milliarden. Der Freistaat Bayern beteiligt sich den Projektunterlagen zufolge mit Zuschüssen von 80 Prozent der förderfähigen Kosten sowie einer Sonderfinanzierung von 150 Millionen Euro. Allein der Abschnitt Mitte mit dem Tunnel bedeutet rund zehn Jahre Bauzeit. Der Abschnitt West soll, sofern alles planmäßig verläuft, im Februar 2027 beginnen und Anfang 2030 fertig sein. Die Planungsgeschichte reicht weit zurück. Die konkreten Planungen für den kreuzungsfreien Ausbau laufen laut Statistikbericht seit 2006; die politische Debatte ist älter – König verwies auf „über 30 Jahre" Vorlauf. Gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss von 2013 wurde geklagt. 2020 folgte ein Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss, die Klagen gegen diese Fassung wurden abgewiesen. Damit besteht – nach 19 Jahren Planung und gerichtlicher Überprüfung – Baurecht. Gegen diesen Stand setzten die Gegnerinnen und Gegner ihr Bürgerbegehren, sammelten genügend Unterschriften und erzwangen die Abstimmung. Über deren Zulässigkeit, Termin und Verfahren entschied der Stadtrat am 15. April 2026. Die Innenstadt wollte stoppen, der Rand wollte bauen Das eigentlich Aufschlussreiche steht nicht im Gesamtergebnis, sondern in den 51 Abstimmungsgebieten. Sie zeichnen eine Stadt, die sich entlang einer klaren Linie geteilt hat: innen gegen außen. Am stärksten für den Planungsstopp votierten die zentralen Quartiere. In Tafelhof/Gostenhof stimmten 72,4 Prozent mit „Ja" – der höchste Wert der Stadt. Es folgen Bärenschanze mit 67,5 Prozent, Himpfelshof mit 66,4 Prozent und die Altstadt/St. Sebald mit 63,2 Prozent. Auch Pirckheimerstraße, Galgenhof und St. Johannis lagen jenseits der 60-Prozent-Marke für den Stopp. Es sind, mit den Worten des Statistikamtes, die City- und Innenstadtquartiere, die sozial angespannten Quartiere und die gemäßigten Quartiere in Innenstadtlagen – dort gelang es den Initiatoren am besten zu mobilisieren. Das Gegenbild liefern die Randlagen. Am deutlichsten für den Ausbau – also mit „Nein" – stimmten die nordwestlichen Dörfer Kraftshof, Neunhof, Boxdorf und Großgründlach mit 70,9 Prozent. Es folgen Kornburg/Worzeldorf im Süden mit 69,1 Prozent, Fischbach/Brunn im Osten mit 68,4 Prozent sowie Altenfurt/Moorenbrunn, Eibach und Buch/Thon/Almoshof, alle über 64 Prozent. Das sind die etablierten und jungen Familienquartiere und die verdichteten Wohnquartiere in Randlagen. Dieses Muster ist kein Zufall, sondern hat eine parteipolitische Signatur. Das Statistikamt verweist ausdrücklich auf die Kommunalwahl vom 8. März 2026: In genau jenen Innenstadtquartieren, die nun am stärksten für den Stopp stimmten, hatten Grüne und Die Linke ihre besten Ergebnisse erzielt. In den Randlagen, die den Ausbau tragen, schnitt die CSU am besten ab. Der Bürgerentscheid legte damit dieselbe Landkarte offen, die schon die Stadtratswahl gezeichnet hatte. Dazwischen liegt ein schmaler Gürtel von Gebieten, in denen sich beide Lager fast exakt die Waage hielten. In Schafhof/Marienberg/Ziegelstein/Buchenbühl fiel das Ergebnis mit 50,0 zu 50,0 Prozent so knapp aus, wie es überhaupt möglich ist. Auch Eberhardshof/Muggenhof (50,1 zu 49,9), St. Leonhard, Tullnau/Gleißhammer, St. Jobst und Guntherstraße/Hummelstein wurden auf der Kippe entschieden. Es sind die Übergangszonen zwischen Innenstadt und Peripherie – geografisch wie politisch. Das Paradox der Trasse: Wer am wenigsten abstimmte Der vielleicht bemerkenswerteste Befund betrifft nicht die Frage, wie abgestimmt wurde, sondern wer überhaupt abstimmte. Die Gesamtbeteiligung lag bei 40,3 Prozent – 152.623 der 378.538 Stimmberechtigten gaben eine Stimme ab. Kleinräumig aber klafft diese Beteiligung weit auseinander, und zwar auf eine Weise, die dem Konflikt eine besondere Pointe gibt. Denn ausgerechnet in weiten Teilen der eigentlichen Frankenschnellweg-Anrainergebiete beteiligten sich laut Statistikamt weniger als 30 Prozent der Stimmberechtigten. In den Außenbereichen dagegen wurden Werte bis zu 57 Prozent erreicht. Die Bezirksdaten bestätigen das: Die niedrigste Beteiligung verzeichneten Gibitzenhof/Sandreuth/Schweinau mit 22,4 Prozent, gefolgt von Steinbühl (23,1 Prozent) und Gugelstraße (25,2 Prozent) – innenstadtnahe, trassennahe Lagen. Die höchste Beteiligung meldeten periphere Gebiete: Trierer Straße mit 57,7 Prozent, Kornburg/Worzeldorf mit 57,1 Prozent, Maiach mit 52,3 Prozent. Damit kehrt sich eine naheliegende Erwartung um. Nicht die Menschen, die unmittelbar an der Trasse leben und am direktesten von Baustelle, Lärm und Bauzeit betroffen wären, trugen die Abstimmung – sie blieben ihr überdurchschnittlich fern. Mobilisiert haben sich stattdessen die Bewohnerinnen und Bewohner der Randlagen, die den Frankenschnellweg vor allem als Verkehrsader nutzen. Eine einfache Rechnung über alle 51 Gebiete stützt diesen Eindruck: Zwischen Beteiligung und „Nein"-Anteil besteht ein moderater positiver Zusammenhang. Wo mehr Menschen abstimmten, fiel das Votum tendenziell stärker zugunsten des Ausbaus aus. Die Ausbau-Befürworter waren nicht nur mehr – sie waren auch die mobilisiertere Gruppe. Für die unterlegene „Ja"-Seite liegt darin die eigentliche Niederlage. Ihre Hochburgen – die zentralen Quartiere – gehörten zugleich zu den beteiligungsschwächsten der Stadt. Wo die Zustimmung zum Stopp am größten war, blieb ein erheblicher Teil des Potenzials zu Hause. Je älter, desto mehr Zustimmung zum Ausbau Neben der Geografie liefert der Bericht eine zweite Trennlinie: das Alter. Für eine Auswertung nach Alter und Geschlecht gab das Statistikamt in vier repräsentativen Urnen- und acht Briefwahlbezirken markierte Stimmzettel aus – bei gewahrtem Wahlgeheimnis. Das Ergebnis ist eindeutig: Mit steigendem Alter wächst die Ablehnung des Planungsstopps, also die Zustimmung zum Ausbau. An einem Ende des Spektrums stehen die über 70-Jährigen. Von ihnen stimmten rund zwei Drittel für den Ausbau – bei den Männern 70,8 Prozent, bei den Frauen 64,6 Prozent. Am anderen Ende die 25- bis unter 35-Jährigen, die stärksten Unterstützer des Begehrens: 56,2 Prozent der Männer und sogar 67,5 Prozent der Frauen dieser Gruppe wollten stoppen und neu ansetzen. Bei den 18- bis unter 25-jährigen Männern war das Ergebnis nahezu ausgeglichen, während sich die jungen Frauen dieser Altersgruppe mit 59 Prozent klar für einen Stopp positionierten. Dieses Muster bekommt zusätzliches Gewicht durch die demografische Struktur der Stadt. Die über 69-Jährigen stellen mit 75.901 Personen die zweitstärkste Altersgruppe (20,1 Prozent) – und unter ihnen dominieren die Frauen deutlich: Bei den Frauen ist diese Altersgruppe mit 23,1 Prozent sogar die stärkste überhaupt, bei den Männern macht sie nur 16,9 Prozent aus. Die jüngste Gruppe der 18- bis unter 25-Jährigen ist mit 30.897 Personen (8,2 Prozent) das kleinste Abstimmungspotenzial. Anders gesagt: Die ausbaufreundlichste Kohorte ist zugleich eine der größten, die stoppfreundlichste eine der kleinsten – ein struktureller Rückenwind für das „Nein". Über alle Altersgruppen hinweg lehnten Männer das Begehren mit 61,7 Prozent klarer ab als Frauen mit 54,7 Prozent. In der Summe stimmten die Frauen damit eher wie die Gesamtmehrheit der Stadt, während bei den Männern die Ablehnung des Stopps besonders ausgeprägt war. Fast neun von zehn Stimmen kamen per Brief Bemerkenswert ist schließlich das Verfahren selbst. Dem Vorschlag der Verwaltung folgend erhielten alle rund 380.000 Stimmberechtigten ihre Briefwahlunterlagen ohne vorherigen Antrag automatisch zugeschickt. Das erlaubte, die Zahl der Urnen- und Briefwahlbezirke auf 52 beziehungsweise 201 zu senken – mit weniger Wahlhelfern, geringerem Verwaltungsaufwand und niedrigeren Kosten. Der Effekt war massiv: 135.784 Wahlbriefe gingen in die Auszählung ein, ein Briefwahlanteil von 89 Prozent. In den Wahllokalen war das Aufkommen mit 16.839 Stimmen (11 Prozent) dagegen überschaubar. Nach Einschätzung des Statistikamtes trugen auch die anhaltend hohen Außentemperaturen in den Tagen vor der Abstimmung dazu bei, dass viele per Brief wählten. Die maßgeblichen Fristen hatte die Stadt in ihrer Abstimmungsbekanntmachung vom 17. Juni 2026 veröffentlicht; verspätet eingegangene Wahlbriefe blieben unberücksichtigt. Interessant ist die räumliche Verteilung auch hier: In den unmittelbar betroffenen Trassengebieten wurde die Briefwahl deutlich seltener genutzt als im übrigen Stadtgebiet – sowohl in absoluten Zahlen als auch im Anteil an allen Stimmberechtigten. Das verstärkt den ohnehin schon geringen Beteiligungswert dieser Lagen. Der Anteil ungültiger Stimmen blieb mit 521 von 152.623 (0,34 Prozent) sehr niedrig – ein Hinweis darauf, dass die Ja/Nein-Frage trotz ihrer sprachlichen Verschachtelung überwiegend eindeutig beantwortet wurde. Zwei Lager, ein Ergebnis – und der Streit bleibt Hinter den Zahlen stehen zwei klar umrissene Lager. Für den Ausbau warben die Mehrheit des Stadtrats sowie CSU und SPD; sie argumentieren mit besserem Lärmschutz, mehr Verkehrssicherheit, weniger Stau und einer flüssigeren Verkehrsführung. Das Begehren „Lieber zurück auf Los" trugen Grüne, Volt, Die Linke, ÖDP und weitere Gruppen; unterstützt wurde es unter anderem vom BUND Naturschutz. Ihre Kritik zielt auf die hohen Kosten, die lange Bauzeit, zusätzliche Flächenversiegelung mitten im Stadtgebiet, Gesundheitsbelastungen und – so das Argument – eine überholte, autozentrierte Verkehrspolitik. Die Initiatoren des Begehrens hielten die für den Ausbau vorgesehenen Mittel für anderweitig sinnvoller einsetzbar. Der Konflikt war schon im Vorfeld aufgeladen: Kritik gab es an einer Informationskampagne der Stadt, deren Neutralität infrage gestellt wurde. Mit dem Votum ist die Richtungsfrage entschieden, die Reibung damit aber nicht verschwunden. Berichte im Nachgang sprechen von fortbestehendem Streit und offenen Fragen. Und offen ist tatsächlich einiges. Die veröffentlichten Zahlen sind ausdrücklich als vorläufiges Ergebnis ausgewiesen. Wie der Zeitplan der Umsetzung im Detail aussieht, welche Schritte als Nächstes anstehen und wie die Stadt mit den Einwänden der unterlegenen, aber fast hälftigen Minderheit umgeht, geht aus dem statistischen Bericht nicht hervor – er dokumentiert das Ergebnis und dessen Struktur, nicht die weitere Projektplanung. Bekannt ist aus dem Projektumfeld lediglich der grobe Fahrplan: Baubeginn im Westen im Februar 2027, rund zehn Jahre Bauzeit für den Tunnelabschnitt Mitte. Für eine Stadt, die 19 Jahre geplant und nun in einem einzigen Wahlgang entschieden hat, beginnt damit der längere Teil der Geschichte erst. Grundlage: Statistikbericht W233 „Bürgerentscheid 2026" des Amtes für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth vom 28. Juni 2026 (vorläufiges Ergebnis; Quelle: Wahlamt Nürnberg), einschließlich eigener Auswertung der bezirksscharfen Ergebnistabelle. Ergänzende Angaben zu Projekt, Kosten, Zeitplan, politischen Lagern und Reaktionen aus öffentlich zugänglichen Quellen (Stadt Nürnberg / Servicebetrieb Öffentlicher Raum, nordbayern.de, t-online, infranken.de, marktspiegel, BUND Naturschutz, „Lieber zurück auf Los"). Zitat von OB Marcus König nach übereinstimmender Medienberichterstattung.

  • Frankenschnellweg-Votum: Warum Nürnberg für den Ausbau stimmte

    Beim Bürgerentscheid zum Frankenschnellweg hat sich Nürnberg mit 53,1 Prozent für den kreuzungsfreien Ausbau ausgesprochen – gegen den von der Initiative „Lieber zurück auf Los" geforderten Baustopp. Im Podcast von The Nuremberg Times ordnen die Moderatorinnen und Moderatoren Romy, Paul Arzten und Kevin das Ergebnis ein und diskutieren, was es für Großprojekte in Deutschland insgesamt bedeutet. Mit 152.623 abgegebenen Stimmen lag die Wahlbeteiligung bei 40,3 Prozent – das Quorum von zehn Prozent Ja-Stimmen wurde damit deutlich übertroffen. Rund 47 Prozent der Abstimmenden votierten für einen sofortigen Stopp der Ausbaupläne, gut 53 Prozent dagegen. Das Bürgervotum ist für ein Jahr bindend und entspricht rechtlich einem Beschluss des Stadtrats. Wie haben die Podcast-Gäste persönlich abgestimmt? Romy berichtet im Gespräch, dass er ursprünglich mit Ja – also für einen Baustopp – stimmen wollte, seine Meinung aber nach intensiverer Beschäftigung mit dem Thema änderte. Den Ausschlag gab nach eigenen Angaben ein Erlebnis bei einer Infostand-Aktion in Zerzabelshof, bei dem eine Wahlkampfhelferin ihn aufgrund der auf dem Hof stehenden Autos vorschnell der Nein-Seite zuordnete. Letztlich stimmte Romy für den Ausbau, auch unter dem Eindruck eines Artikels des US-Politikwissenschaftlers Francis Fukuyama in der Süddeutschen Zeitung, der Deutschland als „Vetokratie" beschreibt – ein System, in dem Partikularinteressen große Infrastrukturprojekte blockieren können. Paul Arzten, der nach eigener Aussage näher am politischen Tagesgeschäft ist, verweist auf die strategisch unglückliche Wahlkampf-Aussage der Initiative „Lieber zurück auf Los", die potenzielle Ja-Wähler durch pauschale Zuschreibungen eher zur Gegenseite getrieben habe. Was bedeutet das Ergebnis für Großprojekte in Deutschland? Im Gespräch ziehen die Gastgeber Vergleiche zu prominenten deutschen Infrastrukturprojekten wie dem Flughafen Berlin Brandenburg, Stuttgart 21 und der Elbphilharmonie, die alle deutlich teurer und später fertiggestellt wurden als geplant. Romy verweist dabei auf den bereits erwähnten Fukuyama-Artikel: Der Politikwissenschaftler sieht in Vetokratien ein strukturelles Problem moderner Demokratien, bei dem Kontrollmechanismen zwar Machtmissbrauch verhindern, gleichzeitig aber notwendige Entscheidungen blockieren. Paul Arzten äußert sich differenzierter und stellt infrage, ob nicht manche Großprojekte – etwa der neue Stuttgarter Hauptbahnhof – überhaupt notwendig gewesen wären. Er plädiert dafür, dass Deutschland sich auf bewährte, pragmatische Lösungen konzentrieren sollte, statt unerprobte Techniken einzusetzen. Wie wird der Ausbau finanziert? Ein zentrales Thema des Gesprächs ist die Finanzierung des rund eine Milliarde Euro teuren Projekts. Laut den Gastgebern trägt der Freistaat Bayern etwa 80 Prozent der Kosten, die restlichen rund 20 Prozent muss die Stadt Nürnberg selbst aufbringen – verteilt über die geplante zwölfjährige Bauzeit. Die Gesamtverschuldung der Stadt Nürnberg liegt aktuellen Zahlen zufolge bei rund 1,98 Milliarden Euro und dürfte bis Ende 2026 auf diesem Niveau verharren. Romy ordnet die zu erwartenden städtischen Eigenanteile am Frankenschnellweg vor diesem Hintergrund als grundsätzlich tragbar ein, sofern sie über die gesamte Bauzeit gestreckt würden. Er kritisiert zudem die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen im deutschen Föderalsystem und plädiert dafür, dass Land und Bund einen größeren Anteil an den Kosten übernehmen sollten, da insbesondere der Freistaat Bayern von der Schnellstraße profitiere. Paul Arzten weist im Gespräch zusätzlich auf parallel notwendige Sanierungen der Nürnberger Brücken hin, die neben dem eigentlichen Ausbauprojekt finanziert werden müssten – ein Aspekt, der die städtischen Haushaltsspielräume in den kommenden Jahren zusätzlich belasten dürfte. Wahlkampf und politischer Zeitgeist Kevin beschreibt im Podcast einen wahrgenommenen Unterschied in der Sichtbarkeit der Wahlkampagnen: Während die Initiative „Lieber zurück auf Los" nach seinem Eindruck auf Social Media und Plakaten omnipräsent gewesen sei, habe er von Kampagnen anderer Parteien – etwa der SPD – kaum etwas wahrgenommen. Mit rund 10.000 Stimmen Unterschied bei knapp 380.000 Stimmberechtigten sei das Ergebnis dennoch knapper ausgefallen, als er es angesichts der wahrgenommenen Kampagnenpräsenz erwartet hätte. Romy ordnet das Ergebnis in einen größeren politischen Kontext ein: Der gegenwärtige politische Zeitgeist erschwere progressiver Politik die Durchsetzung – auch innerhalb der eigenen Partei sei die Position zum Ausbau umstritten gewesen, letztlich habe sich aber die Parteispitze für eine Fortsetzung des Projekts ausgesprochen. Quelle Bild: Stadt Nürnberg / Christine Dierenbach

  • Frankenschnellweg-Bürgerentscheid: Nürnberg stimmt für den Ausbau - Bürgerentscheid gescheitert

    Was bisher geschah Der Frankenschnellweg — die innerstädtische Verlängerung der A 73 — verbindet Nürnberg mit Fürth und Erlangen. Täglich nutzen laut Stadtangaben rund 60.000 Fahrzeuge die Strecke. Seit 2006 laufen Planungen für einen kreuzungsfreien Ausbau; der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken liegt seit dem 28. Juni 2013 vor. Nach einem zwölf Jahre dauernden Rechtsstreit hat das Bundesverwaltungsgericht im März 2025 die Beschwerde des Bund Naturschutz zurückgewiesen und damit das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt. Damit besteht Baurecht. Am 30. März 2026 übergab die Initiative „Lieber zurück auf Los statt Ausbau Frankenschnellweg" rund 14.000 Unterschriften beim Wahlamt; anerkannt wurden 12.500 — erforderlich gewesen wären 11.379. Der Stadtrat beschloss daraufhin einen Bürgerentscheid für den 28. Juni 2026. Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs bleibt nach dem Bürgerentscheid vom 28. Juni 2026 auf Kurs. Nach Auszählung von 252 von 253 Stimmbezirken stimmten 80.090 Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Nein — also gegen einen sofortigen Planungsstopp. Das entspricht 53,0 Prozent der gültigen Stimmen. Für den Baustopp votierten 71.078 Menschen (47,0 Prozent). Der Vorsprung der Nein-Stimmen beträgt 9.012 Stimmen. Das Quorum von 10 Prozent der Wahlberechtigten — also mindestens 37.854 Ja-Stimmen — wurde mit fast dem Doppelten deutlich übertroffen, ändert aber nichts am Ergebnis: Die Mehrheit entschied gegen den Stopp. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 40,1 Prozent; 151.688 der 378.538 Wahlberechtigten gaben ihre Stimme ab. Von 151.168 gültigen Stimmzetteln waren 520 ungültig (0,3 Prozent). Das ist das nahezu vollständige Ergebnis — ein letzter Stimmbezirk steht noch aus. Eine Stadt, 26 zu 26 Die Gesamtzahl verdeckt, wie tief Nürnberg in dieser Frage gespalten ist. Die Auswertung der 52 ausgezählten Stadtbezirke ergibt ein historisch seltenes Bild: Exakt 26 Bezirke stimmten mehrheitlich für den Baustopp (Ja), 26 mehrheitlich dagegen (Nein). Das Gesamtergebnis zugunsten des Nein entstand nicht durch eine flächendeckende Mehrheit, sondern durch die stärkeren absoluten Nein-Volumina in den bevölkerungsreichen Randbezirken. Das geografische Muster ist dabei eindeutig: Die stärksten Ja-Mehrheiten fanden sich in den innenstadtnahen, dicht besiedelten Stadtteilen. Tafelhof/Gostenhof erzielte mit 72,4 Prozent Ja-Anteil das stärkste Baustopp-Votum der gesamten Stadt, gefolgt von Bärenschanze (67,5 %) und Himpfelshof (66,4 %). Auch Altstadt/St. Sebald (63,2 %), Pirckheimerstraße (62,2 %) und Galgenhof (61,7 %) gehören zu den Bezirken mit klarer Ja-Mehrheit — Quartiere, die an der Trasse liegen oder deren Bewohner die Straße täglich als Lärmquelle erleben. Das Bild dreht sich im äußeren Stadtgebiet. Die stärksten Nein-Anteile kamen aus den Randlagen: Kraftshof/Neunhof/Boxdorf/Großgründlach (71,4 % Nein), Kornburg/Worzeldorf (69,1 %) und Fischbach/Brunn (68,4 %). Diese Bezirke sind stärker auf das Auto angewiesen — und profitieren in der Logik des Projekts von einer schnelleren Durchfahrt durch die Stadt. Die absoluten Zahlen illustrieren, wo die Entscheidung fiel: Den größten absoluten Nein-Beitrag leistete Kornburg/Worzeldorf mit 4.128 Nein-Stimmen, gefolgt von Maiach bis Reichelsdorfer Keller (3.160) und Schmausenbuckstraße/Laufamholz (3.072). Auf Ja-Seite stachen absolut Marienberg/Ziegelstein/Buchenbühl (2.634 Ja), Galgenhof (2.307) und Glockenhof (2.302) hervor — obwohl Marienberg/Ziegelstein/Buchenbühl mit 49,6 Prozent Ja-Anteil selbst nur hauchdünn für den Baustopp votierte. Mehrere Bezirke entschieden mit wenigen Stimmen Abstand Besonders aufschlussreich sind die Bezirke, in denen das Ergebnis auf der Kippe stand. In Eberhardshof/Muggenhof trennten Ja und Nein gerade einmal 4 Stimmen (50,1 % zu 49,9 %). St. Leonhard und Tullnau/Gleißhammer entschieden sich mit einer Mehrheit von 0,2 Prozentpunkten für Ja. Auf der anderen Seite kippte Guntherstraße/Hummelstein mit 49,6 zu 50,4 Prozent knapp ins Nein-Lager — ebenso Marienberg/Ziegelstein/Buchenbühl. Hätten einige dieser Bezirke anders gestimmt, wäre das Gesamtergebnis möglicherweise offen gewesen. Was auf dem Spiel stand: ein Milliardenprojekt mit jahrzehntelanger Geschichte Das Projekt, um das in Nürnberg seit fast vier Jahrzehnten gestritten wird, ist in zwei Bauabschnitte gegliedert. Abschnitt West ist rund 2,2 Kilometer lang, beginnt an der Anschlussstelle Nürnberg/Fürth und endet an der Jansenbrücke. Abschnitt Mitte ist rund 2,6 Kilometer lang und verläuft von der Rothenburger Straße bis zur Otto-Brenner-Brücke. Kernstück ist ein 1,8 Kilometer langer Tunnel. Die Gesamtkosten für beide Abschnitte werden mit rund 1,1 Milliarden Euro angegeben; der Freistaat Bayern fördert das Projekt mit rund 150 Millionen Euro zusätzlich. Der Stadtrat hatte im April 2025 beschlossen, den Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) damit zu beauftragen, Abschnitt West so schnell wie möglich auszuschreiben. Die Ausschreibungsunterlagen, die 31 Fachbereiche umfassen, waren zum Abstimmungstag fertiggestellt — abhängig vom Ergebnis. Nach bisheriger Planung sollen die Bauarbeiten in Abschnitt West im Februar 2027 beginnen und bis Anfang 2030 abgeschlossen sein. Die Argumente der beiden Seiten Die Initiative „Lieber zurück auf Los" hatte sich vor allem auf Kosten, ökologische Eingriffe und die nach ihrer Einschätzung veraltete Planungsgrundlage gestützt. Aus Sicht der Initiative verhindert der Ausbau Entwicklungschancen für Wohnraum, Grünflächen und weitere Straßenbahnstrecken und zerschneide die Stadt an Stellen, wo Stadtteile verbunden werden müssten. Initiatorin Brigitte Sesselmann hatte zudem argumentiert, der Frankenschnellweg werde nach dem Ausbau vor allem für den Schwerlastverkehr zur attraktiven Abkürzung, da auf der Kreisstraße — anders als auf der Autobahn — keine Maut erhoben wird. Die Stadt und die Ausbau-Befürworter hielten dagegen: Ein Stopp bedeute nicht automatisch eine bessere, schnellere oder günstigere Lösung — und er würde auch den bereits geplanten Lärmschutz für Anwohner im Abschnitt West stoppen. Eine reine Sanierung ohne kreuzungsfreien Ausbau sei mit rund 110 Millionen Euro veranschlagt; auch hier würden jahrelange Baustellen und erhebliche Eingriffe anfallen. Bürgermeister Andreas Krieglstein (CSU) hatte im Vorfeld bei einem Pressetermin argumentiert, neue Pläne würden wiederum Jahrzehnte benötigen, und appelliert: „Ich glaube, dass am Schluss die Bewohner davon profitieren und die gesamte Stadt." Was das Ergebnis für die Stadt bedeutet Mit dem Nein-Votum der Mehrheit ist der politische Weg für den Ausbau frei. Das Ergebnis des Bürgerentscheids hat — anders als das vorangegangene Bürgerbegehren — für die Stadt rechtlich bindende Wirkung. Wäre die Initiative erfolgreich gewesen, hätten die Ausbaupläne beendet werden müssen. Dieser Fall ist nicht eingetreten. Was bleibt, ist das Bild einer tief geteilten Stadt. 71.078 Menschen stimmten für einen Stopp — knapp 47 Prozent. Die geografische Auswertung zeigt: Es ist kein randständiges Minderheitenvotum, sondern ein strukturelles Meinungsbild, das entlang der Stadtentwicklungsachse verläuft. Innenstadtnahe Quartiere, die Lärm, Flächenverbrauch und Stadtreparatur anders priorisieren, stehen Außenbezirken gegenüber, die auf Mobilität per Auto angewiesen sind. Ob diese Spaltung nach dem Bürgerentscheid zu einer veränderten verkehrspolitischen Debatte führt oder ob das knappe Votum als klarer Auftrag für den Weiterbau interpretiert wird — das dürfte die politische Auseinandersetzung der nächsten Monate prägen. Faktenkasten: Das Ergebnis im Überblick Abstimmungstag 28. Juni 2026 Stand 252 von 253 Stimmbezirken (Nahezu-Endergebnis, 28.06.2026, 20:25 Uhr) Wahlberechtigte 378.538 Abstimmende gesamt 151.688 Beteiligung 40,1 % Gültige Stimmen 151.168 (99,7 %) Ungültige Stimmen 520 (0,3 %) JA (Baustopp) 71.078 (47,0 %) NEIN (Weiterbau) 80.090 (53,0 %) Vorsprung NEIN 9.012 Stimmen Quorum (10 % der Wahlber.) 37.854 — mit 71.078 Ja-Stimmen erreicht Bezirke mit JA-Mehrheit 26 von 52 Bezirke mit NEIN-Mehrheit 26 von 52 Stärkster JA-Bezirk Tafelhof/Gostenhof (72,4 % Ja) Stärkster NEIN-Bezirk Kraftsh./Neunh./Boxd./Großgründ. (71,4 % Nein)

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