Halloween-Süßigkeiten: Kind steckte Nadel selbst in Schokoriegel
Das Wichtigste in Kürze
In einem Fall von angeblich manipulierten Halloween-Süßigkeiten in Mittelfranken hat ein Kind gestanden, die Nadel selbst in einen Schokoriegel gesteckt zu haben.
Die Mutter hatte den Fund am Dienstag, 3. November 2026, angezeigt, nachdem sie wegen zahlreicher Meldungen in sozialen Medien die Süßigkeiten ihres Kindes kontrolliert hatte.
Weil das Kind strafunmündig ist, gibt die Polizei den Fall nur als Meldung an die Staatsanwaltschaft weiter.
Zwei weitere Anzeigen aus Nürnberg und Allersberg sind nach Angaben der Polizei noch in Ermittlung.
Ein weiterer Fall von Halloween-Süßigkeiten mit Nadeln hat sich als Tat eines Kindes herausgestellt. Wie das Polizeipräsidium Mittelfranken am Mittwoch, 4. November 2026, mitteilte, hat das Kind gestanden, die Nadel selbst in einen Schokoriegel gesteckt zu haben. Seine Mutter hatte den Fund zuvor bei der Polizei angezeigt.
Die Polizei nutzt den Fall für einen Appell an Eltern: Sie sollen mit ihren Kindern über die Risiken von Mutproben und Nachahmungsaktionen in sozialen Medien sprechen.
Was die Polizei Mittelfranken zu dem neuen Fall mitteilt
Am Dienstag, 3. November 2026, zeigte eine Mutter bei einer Dienststelle im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken an, dass in einer Halloween-Süßigkeit eine Nadel steckte. Auslöser waren nach Polizeiangaben zahlreiche Meldungen in den sozialen Medien. Daraufhin kontrollierte die Mutter die Süßigkeiten, die ihr Kind am Halloween-Abend gesammelt hatte, und fand die Nadel in einem Schokoriegel.
Später meldete sich die Mutter erneut bei der Polizei. Ihr Kind hatte inzwischen eingeräumt, die Nadel selbst in den Riegel gesteckt zu haben. In welcher Stadt oder Gemeinde sich der Fall ereignete, nennt die Polizei nicht.
Warum das Kind nicht bestraft wird
Das bewusste Vortäuschen einer Straftat gegenüber der Polizei ist nach Angaben des Polizeipräsidiums grundsätzlich strafbar. Das Kind ist aufgrund seines Alters jedoch strafunmündig. Die Polizei leitet den Fall deshalb nur in Form einer Meldung an die Staatsanwaltschaft weiter.
Einordnung: Strafmündig sind Kinder in Deutschland erst ab 14 Jahren. Wie alt das Kind in diesem Fall ist, teilt die Polizei nicht mit.
Halloween-Süßigkeiten mit Nadeln: Was über die anderen Fälle bekannt ist
Nach Angaben der Polizei werden zwei weitere Anzeigen aus Nürnberg und Allersberg noch ermittelt. Die Polizei betont, dass sie Hinweise auf manipulierte Halloween-Süßigkeiten ernst nimmt und in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren einleitet.
Bereits am 1. November 2026 hatte das Polizeipräsidium Mittelfranken einen Fall aus dem Nürnberger Westen gemeldet: Kinder hatten nach dem Süßigkeitensammeln an Halloween Metallnadeln in Schokoriegeln entdeckt, ein Kind biss dabei auf eine Nadel und blieb unverletzt. Die Polizeiinspektion Nürnberg-West ermittelt in diesem Fall wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung gegen Unbekannt. Mehr dazu: Halloween-Süßigkeiten – Nadeln in Schokoriegeln im Nürnberger Westen
Ob die nun genannte Anzeige aus Nürnberg dieser Fall ist, geht aus der neuen Mitteilung der Polizei nicht hervor.
Was die Polizei Eltern rät
Das Polizeipräsidium Mittelfranken bittet Eltern, mit ihren Kindern über die Risiken von Social-Media-Challenges zu sprechen. Kinder und Jugendliche sollen für die Folgen gefährlicher Mutproben und Nachahmungsaktionen sensibilisiert werden.
Was offen ist
Offen ist, ob auch hinter den Anzeigen aus Nürnberg und Allersberg tatsächlich manipulierte Süßigkeiten stehen. Ob es eine konkrete Social-Media-Challenge gibt, auf die sich die Fälle zurückführen lassen, hat die Polizei nicht mitgeteilt.
Grundlage: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mittelfranken Nr. 933 vom 4. November 2026 und Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mittelfranken vom 1. November 2026. Eigene Einordnung.
Titelbild: Teller mit Halloween-Süßigkeiten, Symbolbild – Tolgahan Akbulut / Unsplash, Unsplash-Lizenz





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