top of page

KI-Ermittlungen: Bundestag vertagt Entscheidung auf September

Worum es geht: Die Bundesregierung will Polizei und Staatsanwaltschaften erlauben, Fotos aus Ermittlungsverfahren automatisiert mit öffentlich zugänglichen Bildern im Internet abzugleichen — und bislang getrennte Polizeidatenbanken mit Analysesoftware zu durchsuchen, ausdrücklich auch mit künstlicher Intelligenz. Dafür liegen drei Gesetzentwürfe vor.

Der Stand:

  • Nicht beschlossen. Der Bundestag hat die Entwürfe am 8. Juli 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. In erster Lesung wird nicht in der Sache abgestimmt.

  • Nicht verwechseln: Der Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026 ist ein Regierungsentwurf, kein Gesetz. Das am 10. Juli 2026 verabschiedete Bundespolizeigesetz ist ein anderes Vorhaben.

  • Inhalt: Neuer § 98d StPO — automatisierter biometrischer Abgleich von Bilddaten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten. Neuer § 98e StPO — verfahrensübergreifende Datenanalyse, ausdrücklich auch mit KI.

  • Grenzen laut Entwurf: keine dauerhafte staatliche Bilddatenbank, kein Abgleich mit Echtzeitdaten, Anordnung durch die Staatsanwaltschaft (kein Richtervorbehalt), Bewertungen und Entscheidungen nur durch Menschen.

  • Kritik: Datenschutzkonferenz, Deutscher Anwaltverein, Grüne und Linke halten die Entwürfe für verfassungswidrig oder zu unbestimmt. Zustimmung von Deutschem Richterbund und Innenpolitikern der Union.

  • Nürnberg-Bezug: Bayern nutzt seit September 2024 die Palantir-Software VeRA. Der Polizeiverband Mittelfranken hat sie laut Landtags-Drucksache 19/11697 mindestens zweimal angeordnet (23.9.2025, 4.12.2025). Gegen die Rechtsgrundlage Art. 61a BayPAG läuft eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

  • Nächster Schritt: öffentliche Anhörung im Innenausschuss vorgesehen für den 21. September 2026. Der Bundestag ist bis 7. September in der Sommerpause.


Die Bundesregierung will Ermittlungsbehörden zwei neue digitale Werkzeuge an die Hand geben. Polizei und Staatsanwaltschaften sollen künftig ein Foto aus einem Strafverfahren automatisiert mit öffentlich zugänglichen Bildern im Internet abgleichen dürfen, um eine Person zu identifizieren oder ihren Aufenthaltsort zu ermitteln. Und sie sollen bislang unverbundene Polizeidatenbanken mit Analysesoftware verfahrensübergreifend durchsuchen dürfen — ausdrücklich auch mit künstlicher Intelligenz.


Beschlossen ist davon nichts. Der Bundestag hat die drei Gesetzentwürfe am Mittwochabend, dem 8. Juli 2026, lediglich in erster Lesung beraten und nach halbstündiger Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Eine Sachentscheidung fällt in erster Lesung nicht.


Wie es weitergeht, steht bereits fest: Im Innenausschuss liegt ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor, am Montag, dem 21. September 2026, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Bis zum 7. September ist der Bundestag in der Sommerpause. Vor Herbst fällt zu dem Paket also keine Entscheidung.



Ein häufiges Missverständnis: Kabinettsbeschluss ist kein Gesetz

Beschlossen hat bislang nur die Bundesregierung — am 29. April 2026 im Kabinett. Ein Kabinettsbeschluss ist ein Regierungsentwurf, kein geltendes Recht. Es fehlen noch: Ausschussberatung samt Anhörung, zweite und dritte Lesung, Bundesrat, Ausfertigung und Verkündung.


Zur Verwechslung trägt bei, dass der Bundestag am Freitag, dem 10. Juli 2026, tatsächlich ein Sicherheitsgesetz verabschiedet hat: das neue Bundespolizeigesetz (Drucksache 21/3051, Beschlussempfehlung 21/6990). Es ist ein eigenständiges Vorhaben und nicht Teil des hier beschriebenen Pakets; nach Darstellung von netzpolitik.org enthält es unter anderem Befugnisse zur automatisierten Videoanalyse.


Zwei neue Paragrafen in der Strafprozessordnung

Der Entwurf des Bundesjustizministeriums (Drucksache 21/6806) schafft zwei Vorschriften. Der geplante § 98d StPO erlaubt den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren — etwa des Fotos einer Person — mit biometrischen Daten aus öffentlich zugänglichen Internetquellen. Zweck: Sachverhaltsaufklärung, Identitätsfeststellung oder Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder eines Zeugen.


Bislang, so die Begründung, fehlt dafür eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage; der Abgleich darf nur manuell erfolgen. Das Justizministerium nennt dieses Verfahren "personalaufwändig, fehleranfällig und ineffizient".


Der geplante § 98e StPO regelt verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattformen. Bisher unverbundene Polizeidateien sollen per Suchfunktionen vernetzt und analysiert werden können. Die Bundesregierung beschreibt die heutige IT-Landschaft der Polizei als "unverbundenes Nebeneinander zahlreicher automatisierter Dateien und Datenquellen".


Zwei weitere Entwürfe aus dem Bundesinnenministerium regeln Vergleichbares für das Polizeirecht des Bundes: Drucksache 21/6131 weitet die Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus aus; Drucksache 21/6132 enthält die zustimmungsfreien Bestandteile für BKA und Bundespolizei.


Die Schranken — und die Stelle, an der sie umstritten sind

Der biometrische Internetabgleich setzt den Verdacht einer "Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung" voraus. Der Abgleich mit öffentlich zugänglichen Echtzeitdaten — etwa Webcams — ist ausgeschlossen. Daten ohne konkreten Ermittlungsansatz sind unverzüglich zu löschen. Der Aufbau einer dauerhaften staatlichen Bilddatenbank ist gesetzlich ausgeschlossen; zulässig ist nur ein Ad-hoc-Abgleich.


Angeordnet wird die Maßnahme grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft. Einen Richtervorbehalt sieht der Entwurf an dieser Stelle nicht vor — ein Punkt, der in der Debatte ausdrücklich kritisiert wurde.


Die automatisierte Datenanalyse verlangt eine höhere Schwelle: den Verdacht einer "auch im Einzelfall schwerwiegenden" Straftat im Sinne des § 100a Absatz 2 StPO, jenes Katalogs, der auch für die Telekommunikationsüberwachung gilt. Jeder Einsatz muss anlassbezogen und manuell ausgelöst werden. Eine direkte Anbindung der Plattform an nicht-polizeiliche Register oder an Internetdienste ist unzulässig. Daten aus Wohnraumüberwachungen und Onlinedurchsuchungen dürfen gar nicht einbezogen werden.


Zentral ist eine Grenze, die das Justizministerium selbst formuliert: "Die Automatisierung muss sich dabei darauf beschränken, vorhandene Daten aufzubereiten und bereitzustellen. Bewertungen und Entscheidungen dürfen allein die Ermittlerinnen und Ermittler vornehmen; die Software selbst darf dies nicht."



Die Debatte: "Werkzeuge des 21. Jahrhunderts" gegen "autoritäre Infrastruktur"

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verteidigte die Entwürfe im Plenum. Die Behörden bekämen bessere Möglichkeiten zur automatisierten Analyse über verschiedene Datenbanken hinweg — "in engen Grenzen auch mit KI". Die Vorlagen zögen "klare und durch Gerichte kontrollierbare Grenzen für die neuen Werkzeuge". Bereits zum Kabinettsbeschluss hatte sie erklärt: "Entscheidungen im Strafverfahren werden immer von Menschen getroffen, nicht von KI-Agenten."


Christoph de Vries (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sagte, die Sicherheitsbehörden bekämen "die Werkzeuge, die sie eben im 21. Jahrhundert auch dringend brauchen"; nur so könne man Täternetzwerken "auf Augenhöhe" entgegentreten.

Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) nannte die Vorlagen "zu unbestimmt" und "ohne verhältnismäßige Sicherungsmechanismen" — mit einer Warnung: "Wenn Sie das so verabschieden, sind Sie einmal mehr vor dem Bundesverfassungsgericht und vor den höchsten Gerichten."


Clara Bünger (Die Linke) hielt die Vorhaben für "eindeutig verfassungs- und europarechtswidrig" und forderte ein "strikt gesetzliches Verbot biometrischer Massenerkennung für den Staat und für Unternehmen". Im Plenum sagte sie: "Sie bauen eine autoritäre Infrastruktur, und diese Infrastruktur bleibt."


Fabian Jacobi (AfD) argumentierte, mit dem Bildabgleich werde die massenhafte Analyse auch Unbeteiligter möglich; nötig sei zumindest eine richterliche Anordnung, nicht nur die der Staatsanwaltschaft.


Neben dem Grünen-Antrag "Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen — Moderne Polizeiarbeit gestalten" (21/6913) lag dem Plenum ein Antrag der Linken mit dem Titel "Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen" (21/6917) vor.


Datenschützer, Anwälte, Richterbund

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte die Initiativen bereits am 2. April 2026 zurückgewiesen: In der vorgesehenen Form seien die Befugnisse "nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar" und gefährdeten "die verfassungsrechtlich geschützten Rechte Unbeteiligter erheblich".


Der Datenbestand einer Analyseplattform sei weit gefasst, so die DSK: von polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen über Funkzellenabfragen bis zu Asservaten aus Strafverfahren. Einbezogen werden könnten damit auch Zeugen, Anzeigende, Geschädigte, Kontaktpersonen und "gänzlich unbeteiligte Personen".


Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Baden-Württemberg und DSK-Vorsitzender 2026: "Wenn potenziell unbescholtene Menschen immer und überall ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten können und von einem autonomen System gescannt werden können, geht das zu weit."


Der Deutsche Anwaltverein warnte vor einer "Überwachungsdystopie"; die "biometrische Rasterfahndung im Internet" werde "absehbar zum Standardermittlungsinstrument". Die Organisation AlgorithmWatch übergab am Tag der ersten Lesung nach eigenen Angaben mehr als 167.000 Unterschriften gegen das Vorhaben.


Zustimmung kommt aus der Justiz und von Innenpolitikern der Länder: Der Deutsche Richterbund begrüßte den Referentenentwurf in seiner Stellungnahme 9/2026. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) nannte die Vorschläge im Deutschlandfunk "überfällig": "Das Instrument ist doch nicht das Problem, sondern die Frage, wie man es nutzt und wie man es mit Regeln eingrenzt."


Was das für Nürnberg bedeutet: In Bayern läuft die Technik längst

Was der Bund erst regeln will, ist in Bayern seit knapp zwei Jahren Praxis. Die bayerische Polizei betreibt VeRA, das "Verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem" auf Basis der Software Gotham des US-Unternehmens Palantir. Rechtsgrundlage ist Art. 61a des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, in Kraft seit 1. August 2024; im Einsatz ist das System nach übereinstimmenden Medienberichten seit September 2024. Das bayerische Innenministerium teilte im April 2025 mit, nach europaweiter Ausschreibung des Landeskriminalamts habe allein Palantir die Kriterien erfüllt; der Vertrag läuft bis April 2027.


Und Mittelfranken ist dabei. 

Aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Schriftliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Benjamin Adjei (Grüne) — Landtags-Drucksache 19/11697, veröffentlicht im Mai 2026 — geht hervor: Der Polizeiverband Mittelfranken, dessen Präsidium seinen Sitz in Nürnberg hat, hat VeRA mindestens zweimal angeordnet. Am 23. September 2025 auf Grundlage von Art. 61a Abs. 2 PAG zur Verhütung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, am 4. Dezember 2025 im Zusammenhang mit Eigentums- oder Vermögenswerten. Insgesamt listet die Drucksache 58 Einsätze seit dem 19. Mai 2025 auf. Die Gesamtkosten von VeRA beziffert die Staatsregierung darin auf 25.315.935 Euro.


Zum Ermittlungserfolg der einzelnen Einsätze macht die Staatsregierung keine Angaben; dafür wären "umfangreiche manuelle (Einzel-)Auswertungen" nötig. Auch Einsatzorte innerhalb Mittelfrankens nennt sie nicht.



Gegen Art. 61a BayPAG hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte am 23. Juli 2025 Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben, unterstützt vom Chaos Computer Club. Zu den acht Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern gehören eine Strafverteidigerin, Aktivistinnen und Aktivisten sowie Personen aus der Fanhilfe der SpVgg Greuther Fürth. Gerügt wird die Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz. Das Verfahren ist anhängig; ein Aktenzeichen ist öffentlich nicht bekannt.


Maßstab für Bund und Länder bleibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023, wonach der Einsatz solcher Analyseplattformen einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung bedarf. Genau die will der Bund nun schaffen. Wie eng sie ausfällt, entscheidet sich nach der Sommerpause.


Faktenkasten

Drucksache

Inhalt

Federführung

21/6806

Änderung der StPO — digitale Ermittlungsmaßnahmen (§§ 98d, 98e StPO)

Rechtsausschuss

21/6131

Digitale Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus (BKA)

Innenausschuss

21/6132

Digitale Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit (BKA, Bundespolizei)

Innenausschuss

21/6511

Stellungnahme des Bundesrates zu 21/6132

21/6913

Antrag Bündnis 90/Die Grünen

Innenausschuss

21/6917

Antrag Die Linke

Innenausschuss


Kommentare


bottom of page