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Palantir bei der Nürnberger Polizei — wer kontrolliert die Datenanalyse?

Die bayerische Polizei setzt die Analyse-Plattform VeRA seit knapp zwei Jahren ein — auch in Mittelfranken. Auf Anfrage von The Nuremberg Times hat das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) erstmals konkrete Angaben zum laufenden Betrieb gemacht: zur Zahl der Zugänge, zur Rolle des Herstellers Palantir und zur Protokollierung der Abfragen. Zugleich zeigt die Recherche, dass eine datenschutzrechtliche Prüfung des tatsächlichen Einsatzes bislang aussteht — und dass über Reichweite und Kontrolle des Systems politisch gestritten wird.


VeRA — die "Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform" — beruht auf Software des US-Unternehmens Palantir und führt bislang getrennte Polizeidatenbanken zusammen, um Verbindungen zwischen Personen, Orten und Vorgängen sichtbar zu machen. Rechtsgrundlage ist Art. 61a des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG); der Einsatz ist damit derzeit auf die Gefahrenabwehr beschränkt. Der Polizeiverband Mittelfranken mit Sitz in Nürnberg hat das System nach einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Benjamin Adjei (Grüne) mehrfach angeordnet.


Der Bundestag hat die Entwürfe am 8. Juli 2026 in erster Lesung beraten; am 21. September 2026 sollen sie in einer öffentlichen Anhörung fachlich geprüft werden — in gut drei Wochen.


Wofür die Plattform gedacht ist

Aus Sicht der Sicherheitsbehörden schließt VeRA eine praktische Lücke. Die Polizei arbeitet mit zahlreichen getrennten Datenbeständen, die bisher einzeln durchsucht werden mussten. Die Bundesregierung beschreibt diesen Zustand in der Begründung ihrer Gesetzentwürfe als "unverbundenes Nebeneinander zahlreicher automatisierter Dateien und Datenquellen"; in einem der Entwürfe heißt es, die automatisierte Datenanalyse sei "ein zentraler Baustein, um die stetig wachsenden Datenmengen in polizeilichen Ermittlungsverfahren verarbeiten zu können".


Befürworter im Bundestag argumentieren entlang dieser Linie. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph de Vries (CDU), sagte in der ersten Lesung, die Sicherheitsbehörden bekämen "die Werkzeuge, die sie eben im 21. Jahrhundert auch dringend brauchen"; nur so könne man Täternetzwerken "auf Augenhöhe" entgegentreten.


Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) nannte solche Befugnisse im Deutschlandfunk "überfällig": "Das Instrument ist doch nicht das Problem, sondern die Frage, wie man es nutzt und wie man es mit Regeln eingrenzt." Der Deutsche Richterbund begrüßte den Referentenentwurf in seiner Stellungnahme 9/2026.


410 Zugänge, anlassbezogene Anmeldung, kein KI-Einsatz

Das BLKA, das die europaweite Ausschreibung durchgeführt hat und das System betreibt, beantwortete sieben Fragen zum laufenden Betrieb. Angebunden sind demnach sechs polizeiliche Quellsysteme: das Vorgangsbearbeitungssystem, das Fallbearbeitungssystem, der Fahndungsbestand INPOL-Land, der polizeilich lagerelevante Schriftverkehr, das Einsatzleitsystem und das Programm zur Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.


Für die Nutzung freigeschaltet sind nach Angaben des LKA bayernweit "215 Analysten/innen sowie 195 User" — zusammen 410 Zugänge. Eine Anmeldung sei nur anlassbezogen möglich: "Bei Anmeldung müssen anlassbezogen die gegebenen rechtlichen Merkmale einzeln ausgewählt werden, vorher kann auf die Plattform nicht zugegriffen werden." Zur Frage nach künstlicher Intelligenz stellte die Behörde klar: "Die aktuelle Rechtsgrundlage Art. 61a PAG schließt die Nutzung von Künstlicher Intelligenz aus. Eine Nutzung der in VeRA verarbeiteten Daten zum Anlernen von KI-Modellen findet nicht statt." Darin unterscheidet sich die bayerische Praxis vom Bundesvorhaben, das den KI-Einsatz unter Bedingungen ausdrücklich zulassen würde.


Ein zentrales Prüfdokument bleibt allerdings unter Verschluss. Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) hat VeRA begutachtet und den Quellcode untersucht; die Kosten dafür beziffert die Staatsregierung auf 430.000 Euro. Eine Veröffentlichung lehnt das LKA ab: Das Gutachten sei "schon wegen der sensiblen Angaben zur IT-Infrastruktur der Bayerischen Polizei, als Verschlusssache eingestuft" worden und enthalte zudem "Geschäftsgeheimnisse der Fa. Palantir Technologies GmbH". Eine "auch auszugsweise Einsichtnahme" sei "rechtlich nicht zulässig und daher auch nicht vorgesehen".


Die Rolle des Herstellers

Auf die Frage nach dem Zugriff des Herstellers antwortete das LKA, das Projekt werde "derzeit im laufenden Betrieb in der Regel vor Ort durch Beschäftigte der Firma Palantir Technologies GmbH unterstützt". Alle externen Kräfte verfügten über eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung. Die Daten lägen auf Servern im BLKA, "physikalisch getrennt vom öffentlichen Netz".


Der Zugriff werde "namentlich bestimmten und sicherheitsüberprüften externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firma Palantir im Rahmen der erforderlichen Aufgaben gewährt" und umfasse "nach Einzelfallprüfung den Zugang auf die Test- und/oder auch Produktivumgebung im Rahmen des Fehler- und Releasemanagements". Notwendige Arbeiten im Rechenzentrum erfolgten "stets in Begleitung" von Vertretern der Projektgruppe VeRA. Die Möglichkeit, die Protokolldaten auszuwerten, sei gegeben.


Wer die Abfragen prüft

Wie eng die Nutzung überwacht wird, hängt an der Protokollierung. Nach Auskunft des LKA erfolgt die Dokumentation "systemseitig im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Protokollierungspflichten" nach Art. 61a Abs. 4 Satz 5 PAG. Die Protokolldaten würden ein Jahr lang gespeichert, und: "Die Auswertung erfolgt durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten des abfragenden Polizeibeamten." Unabhängig davon stehe es dem bayerischen Datenschutzbeauftragten "jederzeit zu, Protokolldateiauswertungen vorzunehmen"; auf Antrag Betroffener seien Datenverarbeitungen nach Art. 65 PAG offenzulegen.


Die spezialisierte externe Kontrolle des Echtbetriebs hat nach Auskunft der Aufsichtsbehörde bislang nicht stattgefunden. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliere Datenverarbeitungen der Polizei zwar "regelmäßig, anlassbezogen und anlassunabhängig", schreibt seine Geschäftsstelle. Zum konkreten Einsatz von VeRA aber heißt es: "Im Zusammenhang mit dem konkreten Echteinsatz von VeRA hat noch keine datenschutzrechtliche Prüfung stattgefunden, allerdings ist eine solche beabsichtigt." Zeitpunkt und Umfang würden "erst zu gegebener Zeit festgelegt". Die Behörde verweist auf ihre ausführliche Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zu Art. 61a PAG sowie darauf, dass ihr im Rahmen von Prüfungen alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vorzulegen seien.


Der Streit um die Reichweite: das Beispiel Mittelfranken

Politisch umstritten ist vor allem, für welche Fälle VeRA genutzt wird. Art. 61a PAG kennt zwei Stufen: Absatz 1 erfasst besonders enge Gefahrenlagen — Leib, Leben, Freiheit, den Bestand des Staates oder kritische Infrastruktur. Absatz 2 erlaubt den Einsatz weiter gefasst, etwa bei Straftaten aus dem Katalog des § 100b StPO oder zum Schutz von Eigentums- und Vermögenswerten. Beide Stufen sind geltendes Recht; der Einsatz nach Absatz 2 ist rechtlich zulässig.


Der Abgeordnete Adjei, der die Einsatzzahlen über Schriftliche Anfragen öffentlich gemacht hat, sieht in Mittelfranken eine Verschiebung. In der ersten Auflistung seien dort vier Einsätze dokumentiert gewesen — "zwei in klassischen Hochrisikobereichen nach Art. 61a Abs. 1 PAG, aber bereits zwei über die weiter gefasste Befugnis des Abs. 2". In der neueren Statistik kämen "zwei weitere Mittelfranken-Fälle hinzu – beide nach Abs. 2, darunter ein Fall zu Eigentums- und Vermögenswerten". Bayernweit laufe nach seiner Auswertung mehr als 60 Prozent der bekannten Einsätze über Absatz 2. Seine Bewertung: "VeRA ist längst nicht nur ein Werkzeug für absolute Ausnahmelagen. Es bewegt sich in Richtung polizeiliches Routineinstrument."


Als Mitglied der Datenschutzkommission des Landtags kritisiert Adjei, dass die Staatsregierung keine systematischen Angaben zum Ermittlungserfolg mache: "Wer sensible Polizeidaten in dieser Tiefe zusammenführt, muss auch klare Erfolgskriterien, Dokumentation und Evaluation liefern." Sein nächster Ansatzpunkt ist der Vertrag mit Palantir, der nach Angaben des Innenministeriums bis April 2027 läuft: "Nach diesen Zahlen darf es keine automatische Vertragsverlängerung geben." Das Bayerische Innenministerium, das die Rechtsaufsicht ausübt und die zugrunde liegende Landtagsanfrage beantwortet hatte, ließ mehrere Anfragen zu diesen Punkten über mehrere Wochen unbeantwortet.


Was der Bund ändern würde

Auf Bundesebene verlaufen die Fronten ähnlich. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verteidigt die Entwürfe: Sie zögen "klare und durch Gerichte kontrollierbare Grenzen für die neuen Werkzeuge", und Entscheidungen im Strafverfahren würden "immer von Menschen getroffen, nicht von KI-Agenten".


Die Nürnberger Bundestagsabgeordnete Rebecca Lenhard (Grüne), Mitglied im Digitalausschuss und stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss, hält dem entgegen, die Entwürfe schüfen "weitreichende Befugnisse, obwohl zentrale technische und rechtliche Fragen ungeklärt sind". Der Gesetzgeber dürfe "nicht zunächst eine möglichst breite Befugnis schaffen und die konkrete Ausgestaltung anschließend Behörden und Herstellern überlassen". Zum biometrischen Internetabgleich, für den die Anordnung der Staatsanwaltschaft genügen soll, sagt Lenhard: "Dass bei einem solchen Eingriff grundsätzlich die Staatsanwaltschaft und kein unabhängiges Gericht entscheiden soll, halten wir für nicht ausreichend. Es braucht einen Richtervorbehalt und eine deutlich engere Beschränkung auf besonders schwere Straftaten." Mit Blick auf den Anbieter sagt sie: "Palantir darf bei der Verarbeitung sensibler deutscher Polizeidaten nicht zum Einsatz kommen."


Ob die Entwürfe die Anhörung im September unverändert überstehen, lässt Lenhard offen, verweist aber darauf, dass "selbst aus der SPD-Fraktion in der ersten Lesung angekündigt wurde, die Entwürfe Zeile für Zeile zu prüfen". Auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden hatte die Vorhaben als in der vorgesehenen Form nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar bezeichnet.


Was die Justiz sagt — und was offen bleibt

Wie konkret die neue Anordnungsbefugnis die Nürnberger Justiz treffen würde, ließ sich noch nicht klären. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth leitete die Anfrage an das Bayerische Staatsministerium der Justiz weiter. Von dort hieß es, die "genaue Ausgestaltung der Rechtsgrundlage, wie etwa die Regelung der Anordnungskompetenz", bleibe "dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten"; belastbare Angaben zum möglichen Fallaufkommen seien "derzeit nicht möglich". Die bayerischen Staatsanwaltschaften seien "sehr leistungsfähig" und würden "über den Einsatz des neuen Ermittlungsinstruments im Einzelfall entscheiden", sobald die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen seien. Für die Auslegung der Schwelle des § 98d StPO verwies das Ministerium an das Bundesjustizministerium, für Fragen zum bisherigen VeRA-Einsatz an das Innenministerium — da dieser "derzeit ausschließlich zur Gefahrenabwehr nach Art. 61a" zulässig sei.


Mehrere Anfragen blieben über mehrere Wochen unbeantwortet. Das Polizeipräsidium Mittelfranken — als anordnende Stelle ein zentraler Adressat — stellte im Juli eine Antwort in Aussicht; zu einem Teil der Fragen fehlten noch zugelieferte Details. Bis zur Veröffentlichung dieses Beitrags ging sie nicht ein. Das Bayerische Innenministerium äußerte sich nicht. Auch der direkt gewählte Nürnberger Bundestagsabgeordnete Michael Frieser (CSU), stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss, ließ eine Bitte um Stellungnahme unbeantwortet. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die in Karlsruhe gegen Art. 61a BayPAG klagt, hatte ein Hintergrundgespräch angeboten. The Nuremberg Times bleibt an dem Thema dran — nicht zuletzt mit Blick auf die öffentliche Anhörung im Bundestag am 21. September 2026, bei der die Gesetzentwürfe fachlich geprüft werden.


Grundlage: Schriftliche Antworten auf Presseanfragen von The Nuremberg Times an das Bayerische Landeskriminalamt, die Geschäftsstelle des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Landtagsabgeordneten Benjamin Adjei (Grüne), das Wahlkreisbüro der Bundestagsabgeordneten Rebecca Lenhard (Grüne) sowie das Bayerische Staatsministerium der Justiz (nach Weiterleitung durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth), jeweils Juli 2026. Zahlen zu Einsätzen und Kosten aus der Antwort des Bayerischen Innenministeriums auf die Schriftliche Anfrage, Landtags-Drucksache 19/11697. Zitate aus der ersten Lesung des Bundestags (Hubig, de Vries) sowie von Herbert Reul nach Berichterstattung von AFP/Stuttgarter Zeitung und junge Welt vom 9. Juli 2026. Wörtliche Zitate aus Zuschriften an die Redaktion sind den jeweiligen Antworten entnommen. Anfragen an das Polizeipräsidium Mittelfranken, das Bayerische Innenministerium, den Bundestagsabgeordneten Michael Frieser (CSU) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte waren bei Redaktionsschluss noch nicht abschließend beantwortet.

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