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IFG-Reform: Bund will Informationsfreiheit beschneiden

Aus einem Jedermannsrecht soll ein Recht für wenige werden – warum die Debatte auch Nürnberg und Bayern trifft.

Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von Union und SPD Eckpunkte zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vorgelegt – und damit eine heftige transparenzpolitische Debatte ausgelöst. Kritiker sehen darin keine Modernisierung, sondern eine faktische Entkernung: Aus einem Recht für alle würde ein Recht für wenige. Im Podcast von The Nuremberg Times ordnen die Hosts Kevin Kienle, Romy Singh und Paul Arzten die Pläne als Angriff auf die Informationsfreiheit ein – und halten die Begründung „Bürokratieabbau" für einen Kampfbegriff.


Was soll sich am Informationsfreiheitsgesetz ändern?

Bislang gilt das IFG als Jedermannsrecht: Jede Person kann bei Bundesbehörden Auskunft verlangen, ohne einen Grund nennen zu müssen. Das Gesetz wurde 2005 unter einer SPD-geführten Regierung beschlossen und trat am 1. Januar 2006 in Kraft – es existiert also seit gut 20 Jahren. Über die Plattform „Frag den Staat" wurden nach den im Podcast genannten Zahlen bislang mehr als 300.000 Anfragen von über 100.000 Menschen gestellt.


Genau diese Logik drehen die Eckpunkte um. Künftig müsste man ein „berechtigtes Interesse" nachweisen, um überhaupt fragen zu dürfen. Antragsberechtigt sollen nur noch natürliche Personen sein – Organisationen wie Frag den Staat, die Deutsche Umwelthilfe oder Amnesty International wären ausgeschlossen. Zudem sollen nur in Deutschland lebende deutsche und EU-Bürger mit Nachweis der Staatsangehörigkeit fragen dürfen. Namen von Behördenmitarbeitenden sollen routinemäßig geschwärzt werden, auch auf Leitungsebene, und neue pauschale Bereichsausnahmen für kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorabwehr und Wissenschaft hinzukommen. Auch die bisherige Gebührengrenze von 500 Euro soll fallen: Nach dem Kostendeckungsprinzip könnten aufwendige Anfragen laut den im Podcast zitierten Berechnungen bis zu 10.000 Euro kosten – Gebühren sollen sogar bei Ablehnung oder Rücknahme fällig werden. Der Verfassungsblog, im Podcast als seriöse Quelle empfohlen, nennt das eine „undemokratische Zweiklassen-Informationsfreiheit": Wer zahlen kann, erfährt etwas – wer nicht, bleibt außen vor.


Bürokratieabbau oder Kulturkampf?

Die Koalition begründet den Schritt im Wortlaut damit, man wolle das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung" reformieren, eingebettet in „Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung". Der Verfassungsblog hält dem entgegen, Bürokratieabbau sei hier eine „leere Signifikante": Eine Begründungs- und Staatsangehörigkeitsprüfung schaffe selbst neuen Verwaltungsaufwand, statt ihn abzubauen.


Auch die schiere Menge trägt die Überlastungsthese kaum. Rechnet man die gut 300.000 Anfragen auf 240 Monate um, ergeben sich rund 1.250 Anfragen pro Monat – bundesweit. Bei den Anfragezahlen liegt Deutschland ohnehin hinter Ländern wie Großbritannien oder den USA. „Für mich ist Bürokratieabbau inzwischen auch wirklich ein Kampfbegriff geworden", sagt Romy Singh und deutet die Reform als „Teil eines größeren Kulturkampfes gegen NGOs", die der Regierung kritisch gegenüberstehen. Er verweist zudem auf Personalien wie den Aufstieg des Unionspolitikers Philipp Amthor und auf zurückliegende Affären von der Maut bis zu den Maskendeals – Vorgänge, bei denen kritischer Journalismus eine Rolle spielte. Als Treiber in der Union gelten im Podcast Jens Spahn und Alexander Dobrindt, den Romy Singh als Architekten der gescheiterten Ausländer-Maut benennt.


Paul Arzten sieht auch die SPD in der Verantwortung, die mit dem Vorhaben „an der Grundphilosophie" der Sozialdemokratie rüttele – Transparenz sei in einem Sozialstaat kein Beiwerk. Er zitiert eine Kommentar-Überschrift der „taz": „Der Autoritarismus ist längst da, auch ganz ohne die AfD."


Warum Bayern beim Thema Transparenz Schlusslicht ist

Für Nürnberg und Bayern hat die Debatte eine besondere Note. In Bayern blockiert die CSU seit über 20 Jahren ein Landestransparenzgesetz; seit 2001 sind zwölf parlamentarische Anläufe gescheitert. Im Transparenz-Ranking steht der Freistaat damit bei null Prozent in allen Kategorien – zusammen mit Sachsen das Schlusslicht der Republik.


Vorangehen können hier die Kommunen, auch ohne Landesgesetz. Mittlerweile haben über 80 bayerische Kommunen eine Informationsfreiheitssatzung, darunter alle acht Großstädte über 100.000 Einwohner: München (seit 2011), Nürnberg, Fürth, Erlangen, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. Bemerkenswert dabei: Nürnberg wird inzwischen von der CSU geführt – die kommunale Öffnung fällt also nicht mit der Parteilinie im Freistaat zusammen. Paul Arzten verweist zugleich auf das Gefälle zwischen progressiven Stadtkernen und ländlichen Regionen, in denen ein Mix aus CSU und Freien Wählern für weniger Transparenz sorge.


Wer die Reform verhindern will, kann nach dem Hinweis der Hosts die Petition von Frag den Staat unterschreiben – zuletzt bei knapp 600.000 Unterschriften, das Ziel liegt bei 700.000. Am Ende, so das Fazit der Runde, hänge daran auch die Arbeitsgrundlage von unabhängigem Journalismus.


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