Heuschkel & Barnickel: Druckgießerei unter vorläufiger Verwaltung
Das Wichtigste in Kürze
Das Insolvenzgericht Nürnberg hat für die Heuschkel & Barnickel GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet; die Bekanntmachung stammt vom 21. Oktober 2026 (Aktenzeichen IN 1617/26).
Vorläufiger Insolvenzverwalter ist der Nürnberger Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann.
Verfügungen des Unternehmens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam.
Die Druckgießerei an der Sigmundstraße wurde am 1. November 1945 gegründet und fertigt Teile aus Aluminium- und Zinkdruckguss.
Für die Nürnberger Druckgießerei Heuschkel & Barnickel GmbH hat das Insolvenzgericht Nürnberg eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das geht aus einer Bekanntmachung vom 21. Oktober 2026 hervor (Aktenzeichen IN 1617/26). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Nürnberger Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann. Über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist damit noch nicht entschieden.
Das Unternehmen sitzt an der Sigmundstraße 31 im Nürnberger Westen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 421 eingetragen. Nach eigenen Angaben stellt es Druckgussteile aus Aluminium und Zink her und bearbeitet und montiert sie weiter.
Was bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung?
Eine vorläufige Insolvenzverwaltung soll das Vermögen eines Unternehmens sichern, bis das Gericht entscheidet, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Im Fall von Heuschkel & Barnickel hat das Gericht angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Das betrifft nach der Bekanntmachung auch den Einzug von Forderungen.
Der vorläufige Verwalter prüft in dieser Phase in der Regel, ob genug Vermögen für ein Verfahren vorhanden ist und ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann. Wer mit dem Unternehmen Geschäfte macht, sollte neue Zahlungen und Vereinbarungen deshalb mit dem vorläufigen Verwalter abstimmen. Gläubiger können ihre Forderungen erst anmelden, wenn ein Verfahren eröffnet ist; die Frist dafür setzt dann das Gericht.
Was bedeutet das für die Beschäftigten?
Wie viele Menschen bei Heuschkel & Barnickel arbeiten, ist öffentlich nicht bekannt. Grundsätzlich gilt: Beschäftigte eines insolventen Unternehmens haben Anspruch auf Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit. Es ersetzt ausgefallenes Nettoentgelt für bis zu drei Monate vor dem Insolvenzereignis, in der Regel der Eröffnung des Verfahrens. Ob der Betrieb an der Sigmundstraße derzeit weiterläuft, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor.
Ein Familienbetrieb seit 1945
Heuschkel & Barnickel wurde nach eigener Darstellung am 1. November 1945 mit Genehmigung der Militärregierung gegründet, als Nürnberg in Trümmern lag. Die beiden Gründer begannen in einem ehemaligen Pferdestall an der Industriestraße im Süden der Stadt, auf rund 300 Quadratmetern für Gießerei, Bearbeitung, Versand und Verwaltung. Zum Start arbeiteten dort 15 Menschen, 1955 waren es 30.
Im selben Jahr zog die Firma an die damalige Fürther Straße 311, die heutige Sigmundstraße 31. Später baute sie die Gießerei aus, kaufte numerisch gesteuerte Maschinen und nahm 1998 eine eigene Umschmelzanlage für Recycling-Aluminium in Betrieb. 2003 kam ein neues Produktionsgebäude hinzu. Auf seiner Internetseite bezeichnet sich das Unternehmen als konzernunabhängig und zu hundert Prozent in Familienbesitz. Als Abnehmerbranchen nennt es unter anderem die Autoindustrie, die Medizintechnik, den Maschinenbau und die Elektrotechnik.
Was offen ist
Wann und von wem der Insolvenzantrag gestellt wurde, nennt die Bekanntmachung nicht. Auch die Gründe für die wirtschaftliche Schieflage sind nicht öffentlich. Offen ist, wie viele Beschäftigte betroffen sind, ob die Produktion uneingeschränkt weiterläuft und ob ein Investor gesucht wird. Stellungnahmen des Unternehmens oder des vorläufigen Verwalters lagen bis Redaktionsschluss nicht vor. Weitere Berichte über Unternehmen aus der Region finden Sie in der Rubrik Wirtschaft.
Stand: 22. Oktober 2026.
Grundlage: Bekanntmachung des Insolvenzgerichts Nürnberg vom 21. Oktober 2026, Az. IN 1617/26, veröffentlicht über insolvenzbekanntmachungen.de und wiedergegeben vom Pressedienst Das Verbraucherschutzforum (21. Oktober 2026); Angaben der Heuschkel & Barnickel GmbH zur Firmengeschichte und im Impressum. Eigene Einordnung.
Titelbild: Archivbild (2012) – Justizpalast an der Fürther Straße in Nürnberg – André Karwath / Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 2.5




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