BGV Bayreuth: Insolvenzverfahren über Bauträger eröffnet
Das Wichtigste in Kürze
Das Amtsgericht Bayreuth hat am 19. Oktober 2026 das Insolvenzverfahren über die BGV GmbH & Co. KG eröffnet, einen Bauträger mit Sitz in Bayreuth.
Als Gründe nennt die gerichtliche Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Insolvenzverwalter ist der Bayreuther Wirtschaftsjurist Holger-Christian Buehler; Forderungen sind bis 13. November 2026 anzumelden.
Die Gläubigerversammlung am 18. Dezember 2026 soll unter anderem über eine Stilllegung des Unternehmens entscheiden.
Die BGV GmbH & Co. KG, ein Bauträger mit Sitz in der Bismarckstraße in Bayreuth, ist insolvent. Das Amtsgericht Bayreuth eröffnete am Montag, 19. Oktober 2026, um 10 Uhr das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (Aktenzeichen IN 78/26). Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Diplom-Wirtschaftsjuristen Holger-Christian Buehler aus Bayreuth. Das geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung hervor.
Der Insolvenzantrag war nach diesen Angaben bereits am 16. März 2026 beim Gericht eingegangen. Zwischen Antrag und Eröffnung lagen damit gut sieben Monate. Vertreten wird das Unternehmen im Verfahren von der Regensburger Kanzlei SLD Schmid Lindheim Dirmeier.
Gläubiger entscheiden über eine Stilllegung
Die Gläubigerversammlung der BGV GmbH & Co. KG findet am 18. Dezember 2026 um 10 Uhr im Justizgebäude III in der Bayreuther Friedrichstraße statt. Im selben Termin prüft das Gericht die angemeldeten Forderungen. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis 13. November 2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden und dabei Grund und Betrag angeben; eine elektronische Anmeldung ist möglich.
Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Zustimmung zur Stilllegung des Unternehmens. Außerdem sollen die Gläubiger darüber abstimmen, ob der Verwalter Immobilien freihändig verkaufen darf, also ohne Zwangsversteigerung, und ob er Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert führen oder beilegen darf. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu solchen besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach der Bekanntmachung als erteilt.
Wohnprojekte in Bayreuth, Hummeltal und Mistelbach
Die BGV GmbH & Co. KG errichtet nach eigenen Angaben Mehrfamilienhäuser und Wohnparks und investiert in renovierungsbedürftige Wohnimmobilien. Auf ihrer Website verweist sie auf mehr als 20 Jahre Erfahrung. Als Projekte nennt sie Wohnanlagen in Bayreuth, in Hummeltal und in Mistelbach im Landkreis Bayreuth:
Anzengruberstraße, Bayreuth: Neubau mit zehn Wohnungen, als abgeschlossen gekennzeichnet
Tannhäuserstraße, Bayreuth: fünf Eigentumswohnungen, als abgeschlossen gekennzeichnet
„Apfelgarten“, Hummeltal: zwei Häuser mit zusammen 14 Wohnungen, als abgeschlossen gekennzeichnet
„Bergschloss“, Mistelbach: Umbau einer früheren Gaststätte zu zehn Wohnungen
„Kirschgarten“, Hummeltal, und Knappertsbuschstraße, Bayreuth: ohne Angabe zum Stand
Ob derzeit Bauvorhaben laufen und ob Käuferinnen und Käufer von Wohnungen betroffen sind, geht aus den bisher vorliegenden Informationen nicht hervor. Die Website des Unternehmens enthält keinen Hinweis auf das Insolvenzverfahren.
Häufige Fragen
Ist der Bayreuther Bauträger BGV insolvent?
Ja. Das Amtsgericht Bayreuth hat am 19. Oktober 2026 das Insolvenzverfahren über die BGV GmbH & Co. KG eröffnet (Az. IN 78/26). Als Gründe nennt die Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Bis wann können Gläubiger ihre Forderungen anmelden?
Forderungen gegen die BGV GmbH & Co. KG sind bis zum 13. November 2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter Holger-Christian Buehler in Bayreuth anzumelden. Geprüft werden sie im Termin am 18. Dezember 2026.
Was offen ist
Offen ist, wie viele Beschäftigte die BGV GmbH & Co. KG hat, ob der Geschäftsbetrieb derzeit noch läuft und welche Vorhaben von einer Stilllegung betroffen wären. Ebenfalls unklar ist, wie hoch die Verbindlichkeiten sind und wie viele Gläubiger es gibt. Öffentliche Angaben des Insolvenzverwalters dazu liegen bislang nicht vor.
Grundlage: Bekanntmachung des Amtsgerichts Bayreuth – Insolvenzgericht – vom 19. Oktober 2026 (Az. IN 78/26), wiedergegeben vom Portal Übernahme-Radar; Unternehmensangaben auf bgv.immo (Abruf 20. Oktober 2026). Eigene Einordnung.
Titelbild: Symbolbild eines Rohbaus, keine Baustelle der BGV GmbH & Co. KG – annawaldl / Pixabay





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