Brutales Vorbild als Kampfvokabel: Warum die AfD Bayern mit ihrer „ICE“-Idee an den Grundpfeilern des Rechtsstaats rührt
- Kevin Kienle

- vor 4 Tagen
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Ein amerikanischer Begriff, bayerisch aufgeladen
Die bayerische AfD-Fraktion hat nach ihrer Winterklausur ein Positionspapier vorgelegt, das den Ton in der Migrationsdebatte weiter verschärft – und bewusst ein Symbol aus den USA importiert: Eine neue Spezialeinheit der Polizei solle „nach ausreisepflichtigen Asylbewerbern fahnden und Abschiebungen organisieren“, „ähnlich wie das ICE“ unter Präsident Donald Trump.
Dass diese Formulierung mehr ist als ein rhetorisches Accessoire, zeigt der Blick dorthin, wo ICE nicht Chiffre, sondern staatliche Praxis ist: In Minnesota eskaliert seit Wochen der Konflikt um aggressive Einsätze von Bundesbehörden – inklusive tödlicher Schüsse in Minneapolis und eines offenen Schlagabtauschs zwischen Justiz und Einwanderungsapparat.
Was die AfD Bayern konkret fordert – und wie sie es begründet
In einem SZ-Bericht wird das Klausurpapier der AfD so zusammengefasst: Neben einem Zwang zu gemeinnütziger Arbeit für „alle Asylbewerber“ fordert die Fraktion eine „abendliche Ausgangssperre“. Kinder, die „noch Probleme mit der deutschen Sprache haben“, sollen aus dem regulären Unterricht herausgenommen und in spezielle Förderschulen verlagert werden; Religionsunterricht solle durch „kulturelle Bildung und Werteerziehung“ ersetzt werden – begründet mit „mangelnder Disziplin und Gewalt an unseren Schulen“, wie der Abgeordnete Markus Walbrunn zitiert wird.
Der zentrale, politisch brisanteste Punkt ist jedoch der Sicherheits- und Vollzugsaspekt: eine polizeiliche Spezialtruppe, die Abschiebungen operativ vorantreibt – ausdrücklich unter Bezug auf ICE.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat diese Idee öffentlich zurückgewiesen und erklärt, Methoden wie jene von ICE werde es in Bayern und Deutschland nicht geben.
Was in Deutschland schon gilt: Abschiebung ist Verwaltungsvollzug – nicht „Jagdauftrag“
Wer über eine „Abschiebepolizei“ spricht, suggeriert, Deutschland habe dafür eine Leerstelle. Tatsächlich ist die Zuständigkeit bereits verteilt – und gerade diese Verteilung ist ein rechtsstaatliches Sicherheitsventil.
Zuständig für Abschiebungen ist grundsätzlich die jeweilige Ausländerbehörde; sie organisiert und vollzieht aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Rahmen des Aufenthaltsrechts.
Polizeikräfte begleiten Abschiebungen je nach Lage bis Bahnhof/Flughafen oder – bei erwartbarem Widerstand – auch als begleitete Rückführung bis ins Zielland; Zwangsmittel sind nur im Einzelfall und verhältnismäßig zulässig.
Die Bundespolizei hat gesetzlich geregelte Aufgaben u.a. im Bahn- und Luftsicherheitsbereich; sie ist damit in der Praxis häufig an Flughäfen beteiligt, aber nicht als politisch frei flottierende „Sondereinheit“, sondern innerhalb klarer Zuständigkeiten.
Bayern verfügt zudem mit dem Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) über eine Behörde, die Ausländerbehörden bei Identitätsklärung und Passersatzbeschaffung unterstützt – also bei genau jenen Engpässen, an denen Rückführungen in der Praxis oft scheitern.
Wenn eine Partei wie die AfD nun eine „Asyl-, Fahndungs- und Abschiebegruppe“ fordert, zielt das politisch weniger auf Verwaltungseffizienz als auf eine symbolische Umcodierung: Abschiebung wird nicht mehr als rechtsstaatlich gebundener Vollzug dargestellt, sondern als Sicherheitsoperation mit Fahndungslogik.
Genau an dieser Stelle wird der US-Vergleich relevant – nicht als billiger Alarmismus, sondern als empirisches Lehrstück: Was passiert, wenn Einwanderungsdurchsetzung zum paramilitärischen Feld wird, in dem föderale Ebenen, Gerichte und Einsatzkräfte in dauerhafte Konfrontation geraten?
USA als Spiegel: Minneapolis, zwei Tote – und ein Staat im Streit mit Bundesbehörden
Der Fall Renée Good (7. Januar 2026): Ein tödlicher ICE-Schuss, Video, Streit über die Faktenlage
Am 7. Januar wurde in South Minneapolis eine Frau – lokal identifiziert als Renée Good – bei einem Einsatz von ICE erschossen. Lokale Politik (u.a. Bürgermeister Jacob Frey und Gouverneur Tim Walz) widersprach der Darstellung der Bundesbehörde; Medien berichten über Videomaterial und laufende Ermittlungen.
Der investigative Kontext ist entscheidend: The Marshall Project ordnet den Fall in eine Serie tödlicher Schusswaffeneinsätze von Bundesbeamten im Zuge einer verschärften Einwanderungsdurchsetzung ein.
Der Fall Alex Pretti (24. Januar 2026): Tod durch Border-Patrol-Agent – und die Frage nach Eskalation
Nur wenige Wochen später, am 24. Januar, wurde in Minneapolis der 37-jährige Alex Pretti von einem Border-Patrol-Agenten tödlich getroffen. ABC News fasst die Lage als Teil einer eskalierenden Serie von Vorfällen rund um Einsätze von Bundeskräften zusammen.
Hinzu kommt: Die Associated Press berichtete am 29. Januar über neu aufgetauchte Videos, die Pretti bereits elf Tage vor seinem Tod in einer Auseinandersetzung mit Bundesbeamten zeigen; zugleich wird der tödliche Vorfall selbst zum Gegenstand intensiver öffentlicher Kontroverse, weil Videoaufnahmen und Zeugenaussagen die Frage nach unmittelbarer Bedrohung neu stellen.
Der Rechtsstaat im Belastungstest: Bundesrichter wirft ICE systematische Missachtung von Gerichtsanordnungen vor
Parallel zu den tödlichen Vorfällen verschärft sich in Minnesota die institutionelle Krise: Der Chief Judge des U.S. District Court, Patrick J. Schiltz, kritisierte ICE laut Washington Post scharf und verwies auf zahlreiche Fälle, in denen die Behörde gerichtliche Anordnungen missachtet oder „slow-walked“ habe – im Kontext einer verschärften Operation („Operation Metro Surge“).
Das ist der Punkt, an dem der Vergleich zur AfD-Forderung politisch „schneidet“: Nicht, weil Deutschland automatisch Minneapolis würde. Sondern weil der Mechanismus erkennbar wird, der aus einem Verwaltungsauftrag eine Konfrontationsmaschine machen kann: Wenn Durchsetzung zum politischen Identitätsprojekt wird, steigen Anreize zur Härte – und sinken Anreize zur Deeskalation, Transparenz und gerichtlichen Bindung.
Was das für Bayern bedeuten könnte – nicht als Prophezeiung, sondern als Risikoanalyse
Die AfD argumentiert implizit: Mehr Spezialeinheit = mehr Kontrolle = mehr Abschiebungen. Der US-Blick legt nahe, dass die Gleichung gefährlich verkürzt ist.
Erstens: Eskalationsrisiko.
Wenn „Fahndung“ und „Abschiebung“ in einer Einheit verschmelzen, wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Vollzug als Zugriff gedacht wird – nicht als rechtlich gebundener Prozess. Minneapolis zeigt, wie schnell Einsätze im öffentlichen Raum kippen können, wenn Bundeskräfte auf Protest, Kameras, Misstrauen und politische Aufladung treffen.
Zweitens: Vertrauensverlust und Gegenmobilisierung.
In Minnesota folgten auf die Schüsse Proteste, politische Forderungen nach Rückzug der Bundeskräfte und eine aufgeheizte Sicherheitslage. Die Frage ist nicht, ob Deutschland „US-Verhältnisse“ kopiert – sondern ob eine Partei mit dem ICE-Label bewusst ein Klima befördert, in dem sich staatliches Handeln gegen Teile der Bevölkerung richtet, statt Recht durchzusetzen.
Drittens: Rechtsstaatliche Friktion.
Der Konflikt zwischen ICE und Gerichten in Minnesota zeigt, was passiert, wenn eine Durchsetzungsbehörde ihre politische Mission über richterliche Kontrolle stellt. In Deutschland ist die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz zentral – doch auch hier würde eine politisierte „Spezialeinheit“ den Druck erhöhen, Grauzonen auszureizen.
Viertens: Bayern hat bereits Strukturen – der Engpass ist oft nicht „zu wenig Polizei“.
Das LfAR arbeitet an Identitätsklärung und Passersatz – Kernprobleme vieler Rückführungen. Wer seriös über „mehr Rückführung“ redet, muss über Dokumente, Herkunftsstaaten, Gerichtsverfahren, Kapazitäten, Verhältnismäßigkeit sprechen – nicht primär über martialische Einheiten.
Der ICE-Begriff ist ein politisches Signal – und genau deshalb muss man ihn ernst nehmen
Der SZ-Artikel nennt das US-Vorbild „brutal“ – und trifft damit den Kern: ICE steht im aktuellen amerikanischen Kontext nicht nur für Abschiebung, sondern für eine Form von Durchsetzung, die in Minneapolis mit tödlicher Gewalt, massiven Protesten und institutioneller Reibung bis hin zur Justizebene verbunden ist.
Wenn die AfD Bayern dieses Kürzel in ihr Papier schreibt, importiert sie nicht „Effizienz“, sondern eine Erzählung: Staat als Zugriff. Politik als Ausnahmezustand. Ordnung als Kampfbegriff. Markus Söders Absage markiert daher nicht nur Abgrenzung zur AfD, sondern eine Grundsatzfrage: Soll Abschiebung als Verwaltungsakt im Rechtsstaat organisiert bleiben – oder als identitätspolitische Sicherheitsoperation?
Die USA liefern derzeit – in Echtzeit – das Anschauungsmaterial dafür, wie hoch der Preis sein kann, wenn man sich für Letzteres entscheidet.
Quelle Bild: Chad Davis




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