Palantir: Polizei Mittelfranken nennt Gründe für VeRA-Einsätze
Das Wichtigste in Kürze
Das Polizeipräsidium Mittelfranken hat die Analyseplattform VeRA in zwei dokumentierten Fällen zum Schutz der Rechtsgüter „sexuelle Selbstbestimmung" sowie „Eigentums- und Vermögenswerte" angeordnet.
Im Präsidium sind 37 Beschäftigte für VeRA geschult und als Analysten oder User berechtigt; bayernweit gibt es nach Angaben des Landeskriminalamts 410 Zugänge.
Wie viele Personendatensätze in die beiden Analysen einflossen, kann das Präsidium nach eigener Auskunft nicht beziffern.
Das Bayerische Innenministerium kann den bis April 2027 laufenden Vertrag mit Palantir bis zu viermal um jeweils ein Jahr verlängern und betreibt VeRA bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe unverändert weiter.
In der Bundestagsanhörung am 21. September 2026 hielt ein Sachverständiger die geplanten Bundesregeln zur automatisierten Datenanalyse für verfassungswidrig, andere begrüßten sie.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken hat erstmals erklärt, wofür es die Palantir-basierte Analyseplattform VeRA eingesetzt hat. In den beiden dokumentierten Fällen seien die Rechtsgüter „sexuelle Selbstbestimmung" sowie „Eigentums- und Vermögenswerte" betroffen gewesen, schreibt Pressesprecher Michael Sebald auf Anfrage von The Nuremberg Times – und eben keine Gefahr für höherwertige Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Freiheit. Beide Anordnungen stützten sich deshalb auf die weiter gefasste Befugnis in Art. 61a Abs. 2 des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG).
Die Antwort kam am 28. August, fünf Tage nach unserem ersten Beitrag zu VeRA. Dort war sie noch als ausstehend vermerkt, ebenso wie die Stellungnahme des Bayerischen Innenministeriums. Das Ministerium antwortete am 24. August, einen Tag nach der Veröffentlichung, und bat ausdrücklich um Entschuldigung für die Verzögerung. Beide Antworten liegen nun vor.
Was das Präsidium Mittelfranken zu VeRA sagt
VeRA, die „Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform", beruht auf Software des US-Unternehmens Palantir und verknüpft bislang getrennte Polizeidatenbanken. Das Polizeipräsidium Mittelfranken mit Sitz am Nürnberger Jakobsplatz ist eine der Stellen, die den Einsatz anordnen. Die zwei Fälle, nach denen The Nuremberg Times gefragt hatte, datieren laut Landtags-Drucksache 19/11697 vom 23. September und 4. Dezember 2025.
Zuständig für die Anordnung ist nach Auskunft des Präsidiums „grundsätzlich die Behördenleitung", und zwar unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Innenministeriums. Die Entscheidung könne jedoch delegiert werden. An wen und in wie vielen Fällen das bislang geschehen ist, geht aus der Antwort nicht hervor.
Zur Begründung der beiden Einsätze verweist das Präsidium darauf, dass VeRA „nur präventivpolizeilich verwendet werden" könne. Ausschlaggebend sei deshalb, welche Rechtsgüter gefahrenabwehrend oder straftatenverhindernd betroffen seien. Welche konkreten Gefahrenlagen hinter den beiden Anordnungen standen, teilte das Präsidium nicht mit.
Für die Nutzung sind im Präsidium Mittelfranken „abgestuft insgesamt 37 Personen" geschult und als Analysten oder User berechtigt, jeweils mit „phänomenbezogenen Sichtrechten". Bayernweit hatte das Landeskriminalamt (BLKA) im Juli 410 freigeschaltete Zugänge genannt. Auf Mittelfranken entfallen damit rund neun Prozent.
Wie viele Menschen in die Analyse geraten, bleibt offen
Die wichtigste Frage beantwortet das Präsidium nicht mit einer Zahl. The Nuremberg Times wollte wissen, wie viele Personendatensätze in die beiden Abfragen einbezogen wurden und wie viele dieser Personen weder Beschuldigte noch Gefährder waren. Die Antwort: Weil VeRA unter anderem auf ein Vorgangs- und ein Fallbearbeitungssystem zugreife, würden „neben Beschuldigten- und Gefährderdaten auch Daten anderer Personen (z.B. Gefährdete)" einbezogen. Da ständig mit den Quellsystemen abgeglichen werde, variiere die Zahl der verfügbaren Datensätze. „Eine Anzahl kann nicht genannt werden."
Auch zur Löschung bleibt die Auskunft allgemein. Ergebnisse würden unabhängig davon, ob sich ein Verdacht erhärtet, „systemseitig automatisch nach dem Ablauf einer konzeptionell vorgegeben Zeitspanne" gelöscht. Wie lang diese Zeitspanne ist, nennt das Präsidium nicht.
Auf die Frage nach Beanstandungen, Disziplinarverfahren oder internen Prüfungen wegen unzulässiger Abfragen antwortete das Präsidium nur zu einem Teil: Seit Einführung von VeRA habe es „diesbezüglich keine Disziplinarverfahren" gegeben. Zu Beanstandungen und internen Prüfungen äußerte es sich nicht.
Drei Stellen, drei Beschreibungen der Kontrolle
Wer die Abfragen überprüft, beschreiben die befragten Behörden unterschiedlich. Das BLKA hatte im Juli mitgeteilt, die Auswertung der Protokolldaten erfolge „durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten des abfragenden Polizeibeamten".
Das Präsidium Mittelfranken schreibt nun, Zugriff auf die Protokolldaten hätten „ausschließlich besonders beauftragte Administratoren im Bayer. Landeskriminalamt". Auf die Protokollierung habe das Präsidium „keinen Einfluss". Es finde eine „regelmäßige, stichprobenhafte Überprüfung" statt, die systemseitig und zufällig ausgewertet werde.
Das Innenministerium wiederum spricht von monatlichen, anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen. Daran könnten der oder die Vorgesetzte, eine Expertengruppe beim BLKA und die örtlichen behördlichen Datenschutzbeauftragten beteiligt sein. Die Prüfung obliege „grundsätzlich den Verbänden (Polizeipräsidien und deren nachgeordnete Dienststellen) selbst". Die beim Ministerium angegliederte behördliche Datenschutzbeauftragte der Bayerischen Polizei habe 2025 geprüft, ob die Verbände dieses Verfahren umsetzen; sie kamen demnach ihrer Prüfpflicht nach.
Wie die drei Beschreibungen zusammenpassen, etwa ob Vorgesetzte Auswertungen über die Administratoren im BLKA anfordern, geht aus den Antworten nicht hervor. Eine externe Prüfung des Echtbetriebs durch den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz hat nach dessen Angaben vom Juli noch nicht stattgefunden. Das Ministerium teilt mit, Beanstandungen des Landesbeauftragten seit Inbetriebnahme habe es nicht gegeben.
Innenministerium: Nutzen schwer messbar, Vertrag verlängerbar
Warum der überwiegende Teil der bayerischen Einsätze auf Absatz 2 beruht, erklärt das Innenministerium knapp: Die Rechtsgrundlage hänge vom Einzelfall ab. „Demnach lagen offenbar häufiger die Voraussetzungen des Art. 61a Abs. 2 PAG vor."
Einen messbaren Erfolgsnachweis, wie ihn der Grünen-Landtagsabgeordnete Benjamin Adjei fordert, liefert das Ministerium nicht. Die Wirksamkeit gefahrenabwehrender Maßnahmen lasse sich „regelmäßig nicht objektiv messen". Recherchen, die früher teils mehrere Tage dauerten, seien nun nach wenigen Minuten möglich. Als Beispiel nennt das Ministerium den Anschlag am Münchner Karolinenplatz am 5. September 2024: Mit VeRA habe man schnell ermitteln können, dass der Täter ohne weitere Begleitpersonen vor Ort war.
Zur Zukunft des Palantir-Vertrags wird das Ministerium konkret. Der Vertrag läuft bis April 2027 und kann laut Ministerium „bis zu viermal um ein weiteres Jahr verlängert" werden. Bayern verfolge zwar das Ziel, „langfristig unabhängiger und digital souveräner zu werden", und begleite Bestrebungen von Bund und Ländern zur Beschaffung deutscher oder europäischer Alternativen. „Bis eine solche verfügbar ist, können wir allerdings nicht auf die wertvollen Analysefähigkeiten verzichten, die uns durch VeRA zur Verfügung stehen." Adjei hatte im ersten Beitrag gefordert, es dürfe keine automatische Vertragsverlängerung geben.
Eine Anpassung von Art. 61a Abs. 2 PAG an die strengeren Bundesentwürfe ist nicht geplant. Eingriffsschwellen in Strafprozessordnung und Polizeigesetzen dürften sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterscheiden, so das Ministerium: Die StPO knüpfe an Straftatbestände an, das PAG an Rechtsgüter.
Die Klage in Karlsruhe liegt dem Freistaat noch nicht vor
Gegen Art. 61a PAG ist beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) anhängig. Nach Auskunft der GFF-Verfahrenskoordinatorin Franziska Görlitz vom 1. September ist die Beschwerde eingereicht, „weitere Schritte sind noch nicht erfolgt". Das deckt sich mit der Angabe des Innenministeriums, dem die Beschwerde nach eigenem Kenntnisstand bislang nicht zugestellt worden ist. Eine Bewertung könne daher nicht erfolgen; VeRA werde „unverändert weiterbetrieben".
Eine Entscheidung zur bayerischen Norm würde nach Einschätzung von Görlitz auch für die geplanten Bundesregeln „die Maßstäbe verändern", hätte aber keine direkte Wirkung auf Bundesgesetze. Über diese müsste das Gericht gesondert entscheiden. Zu den weiteren Fragen, etwa was Menschen in Nürnberg tun können, die vermuten, in eine VeRA-Analyse geraten zu sein, bot die GFF nur ein Telefonat an.
Die Bundestagsanhörung: Zustimmung bis Ablehnung
Auf Bundesebene hat der Innenausschuss des Bundestags am 21. September in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung die Gesetzentwürfe zu digitalen Ermittlungsbefugnissen beraten. Laut Bundestag reichten die Positionen der Sachverständigen von Zustimmung bis zu völliger Ablehnung.
Prof. Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung hielt die geplanten Regeln zur automatisierten Datenanalyse für nicht verfassungskonform. Martina Link, Vizepräsidentin des Bundeskriminalamts, und Alexander Poitz von der Gewerkschaft der Polizei unterstützten die Entwürfe. Dr. Andreas Schmidtke, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, begrüßte sie grundsätzlich, warnte aber vor einer Datenanalyse ins Blaue und forderte Nachbesserungen. Prof. Markus Möstl von der Universität Bayreuth zählte die automatisierte Datenanalyse zu einem zeitgemäßen polizeilichen Auskunftswesen. Der Deutsche Anwaltverein und AlgorithmWatch lehnten die Entwürfe ab.
Wann Innen- und Rechtsausschuss ihre Beschlussempfehlungen vorlegen und ob die Entwürfe geändert werden, ist bislang nicht bekannt.
Was weiter offen ist
Die Antworten füllen Lücken des ersten Beitrags, lassen aber zentrale Punkte unbeantwortet: die Zahl der Personen, die in Mittelfranken in VeRA-Analysen einbezogen wurden, die Dauer der Löschfristen, die konkreten Gefahrenlagen hinter den Anordnungen und die Frage, ob Bayern den Palantir-Vertrag im April 2027 verlängert. Der Nürnberger Bundestagsabgeordnete Michael Frieser (CSU), stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss, hat auf zwei Anfragen über das Kontaktformular seiner Website nicht geantwortet. The Nuremberg Times bleibt an dem Thema dran.
Grundlage: Schriftliche Antworten auf Presseanfragen von The Nuremberg Times: Polizeipräsidium Mittelfranken (28. August 2026), Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (24. August 2026), Gesellschaft für Freiheitsrechte (1. September 2026); frühere Antworten des Bayerischen Landeskriminalamts und des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (Juli 2026). Einsatzdaten laut Landtags-Drucksache 19/11697. Anhörung nach dem Bericht des Deutschen Bundestags vom 21. September 2026. Zwei Anfragen an den Bundestagsabgeordneten Michael Frieser über das Kontaktformular seiner Website sowie Anfragen an eine Strafverteidigerkanzlei und den Chaos Computer Club Erlangen blieben unbeantwortet. Stand: 30. September 2026.



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