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Kritische Infrastruktur: Bayern will Videoüberwachung ausweiten

vor 10 Minuten
3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Das bayerische Kabinett hat am 20. Oktober 2026 eine Bundesratsinitiative zur Videoüberwachung kritischer Infrastruktur beschlossen.

  • Private Betreiber sollen öffentlich zugängliche Bereiche bis zu 50 Meter vor ihrer Anlagengrenze filmen dürfen.

  • Aufnahmen sollen bis zu ein Jahr gespeichert, auch mit KI ausgewertet und an Sicherheitsbehörden weitergegeben werden können.

  • Dafür soll der Bund Paragraf 4 des Bundesdatenschutzgesetzes ändern.


Bayern will Betreibern kritischer Infrastruktur mehr Videoüberwachung erlauben. Das Kabinett beschloss am Dienstag, 20. Oktober 2026, eine Bundesratsinitiative in Form eines Entschließungsantrags. Darin fordert der Freistaat die Bundesregierung auf, Paragraf 4 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu ändern. Betreiber von Anlagen wie Umspannwerken, Rüstungsunternehmen und anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen sollen ihre Umgebung künftig rechtssicher mit Kameras überwachen können.


Als Begründung nennt die Staatsregierung Drohnenüberflüge, Sabotageakte, hybride Angriffe und Ausspähversuche. Gefahren sollen schon an Zugängen, Werksgrenzen und im Vorfeld der Anlagen erkannt werden.


Was Bayern bei der Videoüberwachung kritischer Infrastruktur fordert

Laut dem Bericht aus der Kabinettssitzung umfasst die Initiative diese Punkte:

  • Private Betreiber kritischer Infrastruktur, verteidigungsrelevante Unternehmen und sicherheitsrelevante Anlagen sollen Videoüberwachung rechtssicher ausbauen können.

  • Kameras sollen auch öffentlich zugängliche Bereiche bis zu 50 Meter vor der Anlagengrenze erfassen dürfen.

  • Aufnahmen sollen zur Aufklärung von Sicherheitsvorfällen genutzt und bei Bedarf an Sicherheitsbehörden weitergegeben werden dürfen.

  • Eine Speicherdauer von bis zu einem Jahr soll auch KI-gestützte Auswertungen ermöglichen.

  • Kennzeichnungs-, Auskunfts- und Widerspruchspflichten sollen zurücktreten, wenn sie Kamerastandorte oder Sicherheitsbereiche offenlegen würden.

  • Die Datenschutzbehörden sollen ihre Leitlinien überprüfen und betroffene Unternehmen beraten.


Auf europäischer Ebene strebt Bayern zudem Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an. Nationale Schritte sollen dadurch aber nicht verzögert werden; der Bund soll die Spielräume der DSGVO schon jetzt nutzen.


Was Staatskanzleichef Florian Herrmann sagt

Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann (CSU), äußerte sich nach der Kabinettssitzung zu der Initiative. „Da geht es darum, eine rechtliche Lücke zu schließen, um Videoüberwachung rechtssicher zu ermöglichen“, sagte er nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur. Und weiter: „Wir wollen nicht, dass Datenschutz Täterschutz ist und Täter sollen sich auch nicht sicher fühlen.“ Herrmann sprach laut dpa von guten Erfolgsaussichten für die Initiative.


Was ein Entschließungsantrag im Bundesrat bewirkt

Ein Entschließungsantrag ist kein Gesetzentwurf. Findet er im Bundesrat eine Mehrheit, fordert die Länderkammer die Bundesregierung damit auf, tätig zu werden. Das Bundesdatenschutzgesetz selbst ändert sich dadurch nicht; dafür wäre ein Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat nötig.


Was die Initiative für Kommunen wie Nürnberg bedeutet

Die Initiative richtet sich an private Betreiber, nicht an Städte oder Polizei. Ob und welche Anlagen in Nürnberg oder der Metropolregion betroffen wären, geht aus dem Kabinettsbericht nicht hervor. Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch Polizei und Kommunen ist in Bayern gesondert geregelt; mit Fragen der Sicherheit im öffentlichen Raum befasst sich auch die Stadt Nürnberg derzeit, etwa am Aufseßplatz. Weitere Beiträge zur Landes- und Bundespolitik finden Sie in der Rubrik Politik.


Was offen ist

Wann der Bundesrat über den Antrag berät, ist nicht bekannt. Stellungnahmen der Bundesregierung, anderer Länder oder von Datenschutzbeauftragten lagen bis Redaktionsschluss nicht vor. Offen ist auch, wie eine einjährige Speicherung mit den Vorgaben der DSGVO vereinbar wäre, die Bayern auf EU-Ebene ändern will.

Stand: 22. Oktober 2026.


Grundlage: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 20. Oktober 2026 (Bayerische Staatskanzlei); Bericht der Deutschen Presse-Agentur in der Schwäbischen Zeitung vom 20. Oktober 2026. Eigene Einordnung.

Titelbild: Archivbild (2014) – Bayerische Staatskanzlei in München – Julian Herzog / Wikimedia Commons, Lizenz CC BY 4.0

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