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GEAS tritt in Kraft: ISD Nürnberg kritisiert anti-Schwarze Grenzpolitik

Seit dem 12. Juni 2026 gilt der EU-Migrations- und Asylpakt, in der Fachsprache GEAS. Die Europäische Kommission bewirbt das Regelwerk als Modernisierung: schnellere Verfahren, mehr Ordnung an den Außengrenzen, einheitlichere Standards in den Mitgliedstaaten. Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) Nürnberg kommt zu einem anderen Befund: GEAS verdichte eine Politik, die Schwarze Schutzsuchende früher kontrolliere, schneller aussortiere, länger festhalte und leichter abschiebe.


In einer Pressemitteilung zum Inkrafttreten des Paktes benennt die Nürnberger Gruppe konkrete Mechanismen, die sie als diskriminierend bewertet — und richtet sechs explizite Forderungen an Politik und Behörden.


Die 20-Prozent-Logik: Staatsangehörigkeit als Verdachtsmerkmal

Das zentrale Instrument, gegen das sich die Kritik der ISD richtet, ist die sogenannte 20-Prozent-Logik. Grundlage ist eine GEAS-Eurostat-Liste, die Staatsangehörigkeiten aufführt, deren EU-weite Anerkennungsquote für internationalen Schutz im Jahr 2025 bei 20 Prozent oder darunter lag. Für Personen mit einem solchen Pass können beschleunigte Prüfverfahren angewendet werden.


Die Konsequenz: Wer aus einem dieser Länder stammt, gilt pauschal als wahrscheinlich nicht schutzbedürftig — noch bevor der individuelle Fall geprüft wurde. Schutz werde dadurch nicht mehr individuell ernst genommen, sondern vorab statistisch entwertet, schreibt die ISD.

Nach Auswertung der vorliegenden Listendaten liegen laut ISD bis zu 53 Prozent der erfassten Länder in Afrika und Lateinamerika. Konkret genannt werden Ghana, Senegal, Nigeria, Togo, die Demokratische Republik Kongo, Angola, Benin, Marokko, Tunesien und Ägypten sowie Kuba, die Dominikanische Republik, Suriname und Venezuela.


Die ISD verweist zugleich auf Rechtsprechung, die zeigt, dass niedrige Anerkennungsquoten kein verlässlicher Indikator für tatsächliche Sicherheit sind. Gerichte hätten Schutzgefahren auch in Herkunftskontexten anerkannt, die politisch regelmäßig als „sicher" oder „wahrscheinlich unbegründet" eingestuft werden: bei queeren Schutzsuchenden aus Nigeria und Gambia, bei Betroffenen von Menschenhandel und Re-Trafficking, bei Frauen und Mädchen im Zusammenhang mit FGM und Zwangsheirat sowie bei eritreischen Schutzsuchenden wegen Nationaldienst, Haft- und Folterrisiken.


Rassifizierte Effekte ohne explizit rassistische Begriffe

Ein zweiter Strang der Kritik betrifft das, was die ISD als strukturelle Dimension des Problems beschreibt. Die EU vermeide den Begriff „Schwarz" — produziere aber rassifizierte Effekte über Herkunft, Pass, Grenzräume und Anerkennungsquoten. Rassifizierte Abschottung werde in verwaltungstechnische Praxis übersetzt, ohne dass dies explizit benannt werde.


Zum Beleg zieht die ISD Forschungs- und Monitoringdaten heran: Racial profiling an europäischen Binnengrenzen sei dokumentiert, Menschenrechtsberichte belegten Gewalt, willkürliche Festnahmen und Profiling anhand von Hautfarbe gegen Schwarze afrikanische Migrantinnen und Migranten — etwa in Tunesien.


Für Deutschland verweist die ISD auf eine Studie der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) zu Menschen afrikanischer Herkunft. Demnach berichteten 65 Prozent der in Deutschland Befragten von Diskriminierung in den letzten zwölf Monaten, 77 Prozent in den letzten fünf Jahren. Bei Polizeikontrollen nahmen 69 Prozent der in Deutschland angehaltenen Befragten die jüngste Kontrolle als rassistisch motiviert wahr.


Dem gegenüber stehe geltende Rechtsprechung: Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch das Verwaltungsgericht Bremen hätten klargestellt, dass verdachtsunabhängige Kontrollen rechtswidrig sind.


Sechs Forderungen aus Nürnberg

Die ISD Nürnberg schließt ihre Stellungnahme mit einem klaren Forderungskatalog. Dieser umfasst:

  1. Keine Anwendung der 20-Prozent-Liste als rassifizierte Vorprüfung von Schutzwürdigkeit. Anerkennungsquoten dürften nicht über Menschenrechte entscheiden.

  2. Keine Grenzverfahren, keine haftähnliche Unterbringung, keine Entrechtung an Flughäfen, Außengrenzen oder Transitzonen.

  3. Unabhängige, mehrsprachige, community-basierte und rassismuskritische Rechtsberatung vor jedem Screening und vor jeder Entscheidung.

  4. Abschaffung der „sichere Herkunft"-Logik. Schutzgründe bestünden auch in angeblich sicheren Ländern, insbesondere bei queerer Verfolgung, geschlechtsspezifischer Gewalt, Menschenhandel, FGM, Folter und politischer Verfolgung.

  5. Unabhängige Kontrolle von racial profiling an Grenzen, Bahnhöfen, Flughäfen, in Unterkünften und im Inland. Betroffene bräuchten wirksame Beschwerdewege, Beweisentlastung und Schutz vor Repression.

  6. Sichere Fluchtwege statt Externalisierung. Europäische Migrationspolitik dürfe Menschen nicht in gefährliche Transitstaaten, Pushbacks, Lager oder rassistische Gewalt zurückdrängen.


Ein Datum mit Gewicht

Das Inkrafttreten von GEAS fällt in eine Phase, in der die europäische Migrationsdebatte politisch erheblich verschärft wurde — und in der das Gleichgewicht zwischen Migrationssteuerung und individuellem Schutzanspruch auf europäischer wie nationaler Ebene neu verhandelt wird. Ob und wie die Mitgliedstaaten die GEAS-Mechanismen anwenden, welche Spielräume sie nutzen und wie Gerichte die neuen Verfahren bewerten werden, bleibt zunächst offen.


Die ISD Nürnberg ist Teil der bundesweiten Initiative Schwarze Menschen in Deutschland, die sich als politische Selbstorganisation Schwarzer Menschen in Deutschland versteht. Ihre Stellungnahme vom 12. Juni 2026 ist eine der ersten deutschen Reaktionen aus der Zivilgesellschaft auf den konkreten Anwendungsbeginn des Paktes.


Wie sich GEAS auf Asylverfahren in Nürnberg und Bayern konkret auswirken wird — etwa auf Bearbeitungszeiten, Unterbringungspraxis oder die Arbeit lokaler Beratungsstellen — ist bislang nicht öffentlich dokumentiert.

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