Treppenlift-Zuschuss: Bayern fördert Umbau mit bis zu 10.000 Euro
Das Wichtigste in Kürze
Der Freistaat Bayern fördert bauliche Anpassungen der Wohnung für Menschen mit Schwerbehinderung oder schwerer Erkrankung mit bis zu 10.000 Euro, darauf weist die Stadt Nürnberg hin.
Gefördert werden etwa ein barrierefreies Bad, der Abbau von Schwellen, ein Treppenlift, eine Rampe oder breitere Türen.
Die Förderung ist ein leistungsfreies Baudarlehen: Es muss nicht zurückgezahlt werden, wenn die Förderbedingungen erfüllt sind.
Für einen Ein-Personen-Haushalt liegt die Einkommensgrenze bei rund 31.200 Euro brutto im Jahr, bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhöht sie sich um 4.000 Euro.
Wer wegen einer Schwerbehinderung oder schweren Erkrankung seine Wohnung umbauen muss, kann dafür in Bayern bis zu 10.000 Euro Förderung erhalten. Darauf hat die Stadt Nürnberg am 16. Oktober 2026 hingewiesen. Das Geld stammt aus der staatlichen Wohnraumförderung des Freistaats und wird als Darlehen ausgezahlt, das bei Einhaltung der Bedingungen nicht zurückgezahlt werden muss. In Nürnberg informiert der Stab Wohnen im Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters über die Voraussetzungen.
Bürgermeister Nasser Ahmed (SPD), zuständig für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung, begründet den Hinweis so: „Die eigene Wohnung ist ein Stück Lebensqualität. Niemand sollte aus seinem Zuhause ausziehen müssen, nur weil Treppen oder ein enges Bad zum Problem werden.“
Was wird mit dem Treppenlift-Zuschuss gefördert?
Die Stadt nennt in ihrer Mitteilung mehrere Beispiele für förderfähige Umbauten:
barrierefreier Umbau des Badezimmers
Abbau von Schwellen
Einbau eines Treppenlifts
Einbau einer Rampe
Verbreiterung von Türen
Auf der Förderseite der Stadt Nürnberg heißt es zusätzlich, die baulichen Maßnahmen müssten durch Art und Grad der Behinderung notwendig werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Voraussetzung ist eine Schwerbehinderung oder eine schwere Erkrankung. Außerdem muss der Haushalt die Einkommensgrenzen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz einhalten. Für einen Ein-Personen-Haushalt liegt diese Grenze laut Stadt bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von rund 31.200 Euro. Bei einem Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 steigt sie um 4.000 Euro.
Antragsberechtigt sind laut Pressemitteilung der Stadt Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vermieterinnen und Vermieter einer Immobilie. Auf der Förderseite der Stadt werden als Antragsberechtigte Menschen mit Behinderung oder schwer kranke Menschen genannt. Wer unsicher ist, ob er selbst oder der Vermieter den Antrag stellen muss, sollte das vorab beim Stab Wohnen klären.
Muss das Darlehen zurückgezahlt werden?
Nein, nicht wenn die Förderbedingungen eingehalten werden. Die Förderung läuft im Rahmen der staatlichen Wohnraumförderung als sogenanntes leistungsfreies Baudarlehen. Das bedeutet nach Angaben der Stadt Nürnberg, dass das Darlehen bei Erfüllung der Förderbedingungen nicht zurückgezahlt werden muss. Es wirkt damit wie ein Zuschuss.
Wo gibt es in Nürnberg Beratung?
Vor einem Antrag ist laut Stadt eine Kontaktaufnahme beim Stab Wohnen erforderlich. Dafür stellt die Stadt einen Erhebungsbogen für den Erstkontakt bereit. Der Stab Wohnen ist per E-Mail unter foerderung.eigenwohnraum@stadt.nuernberg.de erreichbar und berät nach eigenen Angaben unverbindlich.
Fragen zur konkreten Anpassung der Wohnung beantwortet das Kompetenznetzwerk Wohnungsanpassungsberatung beim Pflegestützpunkt Nürnberg im Heilig-Geist-Haus, Hans-Sachs-Platz 2, Telefon 0911 231-87878. Weitere Informationen hat die Stadt auf ihrer Seite zu den Förderprogrammen zusammengestellt.
Was offen ist
Die Einkommensgrenzen für größere Haushalte nennt die Stadt in ihrer Mitteilung nicht; sie stehen laut Förderseite in einem Merkblatt des Freistaats. Offen bleibt auch, welche Unterlagen für den Antrag nötig sind, wie lange die Bearbeitung dauert und wie viele Fördermittel in Nürnberg zur Verfügung stehen. Zudem weichen Pressemitteilung und Förderseite bei der Frage ab, wer den Antrag stellt. Weitere Themen aus der Stadt finden Sie in der Rubrik Gesellschaft.
Grundlage: Pressemitteilung der Stadt Nürnberg Nr. 1147 vom 16. Oktober 2026 und Förderseite des Stabs Wohnen, abgerufen am 19. Oktober 2026. Eigene Einordnung.
Titelbild: Ein Treppenlift mit Sitz (Symbolbild) – ブルーノ・プラス / Wikimedia Commons, Lizenz CC BY 4.0





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